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Allgemeine Hinweise; Anforderungen An Das Heizungswasser; Warmwasserbereitung - De Dietrich Domoplus DPSM 3-25 CS Installations- Und Wartungsanleitung

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Installationshinweise

Allgemeine Hinweise

Bei der Erstellung und dem Betrieb der Anlage
müssen die bauaufsichtlichen Vorschriften
und die gesetzlichen Bestimmungen beachtet
werden.
Die Installation des Brennwertkessels und der
Abgasanlage, die Erstinbetriebnahme und
Wartung dürfen nur von einer anerkannten
Fachfirma ausgeführt werden. Es dürfen
nur Originalersatzsteile des Herstellers
verwendet werden.
Arbeiten an gasführenden Teilen dürfen nur durch
eine konzessionierte Fachfirma ausgeführt
werden. Bestätigen Sie dem Anlagenbetreiber,
dass die Anlage auf Gasdichtheit
geprüft wurde.
Die Errichtung einer Gasfeuerstätte muss beim zu-
ständigen Gasversorgungsunternehmen
angezeigt und von diesem genehmigt werden.
Der Domoplus 3 darf nur mit den auf dem
Typenschild angegebenen Gasarten
betrieben werden.
Vor der Inbetriebnahme ist die werkseitige
Einstellung des Gerätes mit den örtlichen Ver-
sorgungsbedingungen zu vergleichen.
Eine eventuell notwendige Umstellung muss
durch einen Heizungsfachmann erfolgen.
Brennwertkessel benötigen ein speziell auf die
Betriebsweise abgestimmtes Abgas- bzw.
Zuluft-/Abgas-System. Die Ausführung ist ab-
hängig von dem Aufstellort und den baulichen
Gegebenheiten.
Die baurechtlichen Bestimmungen der Bundes-
länder sind zu beachten. Die Abgasanlage ist
genehmigungsbedürftig. Schalten Sie deshalb
frühzeitig den Bezirks-Schornsteinfegermeister
ein.
Bei Anschluss an eine feuchteunempfindliche Ab-
gasanlage muss deren Brennwerttauglichkeit
geprüft werden - minimal zulässige Abgastem-
peratur beachten.
Abstände des konzentrischen Abgassystems
und des Kessels zu brennbaren Bauteilen
sind nicht erforderlich. Bei Nennwärme-
leistung der Feuerstätte werden keine höhe-
ren Bauteiltemperaturen als 85 °C
erreicht!
Die Errichtung einer Brennwertfeuerstätte ist der
zuständigen Abwasserbehörde anzuzeigen.
Maßgebend für die Einleitung von Kondens-
wasser in die öffentliche Kanalisation sind die
kommunalen Abwasserbestimmungen.
Das Kondenswasser des Domoplus 3 unter-
schreitet die geforderten Grenzwerte für die
„Konzentration von Abwasserinhaltsstoffen in
Abgaskondensaten" des ATV-Merkblattes
M 251.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur
durch einen Fachmann nach den jeweils gel-
tenden Vorschriften durchgeführt werden.
Bei der Erstellung des elektrischen Anschlusses
müssen die gültigen Vorschriften und die Vorga-
ben des zuständigen Energieversorgungsunter-
nehmens berücksichtigt werden.

Anforderungen an das Heizungswasser

Vor der Inbetriebnahme muss die Heizungsanlage
sowohl bei Neuanlagen als auch bei Altanlagen
gespült werden.
Die anschließende Befüllung darf nur mit
unbehandeltem, frischem Trinkwasser erfolgen.
Zur Vermeidung von Korrosionsschäden an dem
Aluminium-Wärmetauscher ist ein pH-Wert des
Füllwassers von maximal 8,2 einzuhalten.
Das Eindiffundieren von Sauerstoff durch z.B.
nicht diffusionsdichte Fußbodenheizungen
oder zu klein bemessene Ausdehnungsgefäße
muss vermieden werden. Wärmetauscher zur
Systemtrennung bzw. ein zusätzliches Ausdeh-
nungsgefäß einbauen.
Bei Verwendung von Frost- und Korrosions-
schutzmittel ist darauf zu achten, dass diese
für Aluminium Werkstoffe geeignet sind.
Die Anwendungskonzentration und deren
regelmäßige Kontrolle ist nach Angaben
des Herstellers durchzuführen.
Weiterführende Hinweise liefert die
VDI 2035 Blatt 2.

Warmwasserbereitung

Der Domoplus DPSM 3-25 CS ist mit einem
emaillierten Trinkwassererwärmer mit 55 Litern
Inhalt ausgerüstet. Die Aufheizung erfolgt
durch eine Heizschlange über ein Dreiwege-
Umschaltventil.
Die Trinkwassertemperatur ist werkseitig auf
55 °C eingestellt. Gewünschte Änderungen
können an der Kesselregelung Diematic 3
eingestellt werden.
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