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Kathrein UFS 933 Gebrauchsanleitung Seite 85

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grund von Einflüssen, die HDP nicht zu vertreten hat, kann HDP darum nicht ausschließen. HDP übernimmt insbesondere keine
Gewähr dafür, dass bestimmte Programmangebote zu einem bestimmten Zeitpunkt empfangen werden können; dies gilt nicht, soweit
HDP eine Störung zu vertreten hat.
9.2 Der Nutzer erkennt an, dass die Qualität der entschlüsselten bzw. zugänglich gemachten Programmangebote einerseits von der
durch Dritte bereitgestellten Signalqualität und andererseits von der Leistungsfähigkeit der vom Nutzer eingesetzten Wiedergabege-
räte abhängig ist und beides außerhalb des Verantwortungsbereiches der HDP liegt. Der Nutzer erkennt ebenfalls an, dass die Auf-
nahme und Wiedergabe aufgezeichneter Programmangebote durch Dritte eingeschränkt werden kann.
9.3 HDP weist darauf hin, dass Softwareprogramme nicht so entwickelt werden können, dass sie für alle Anforderungen fehlerfrei
laufen.
9.4 HDP behebt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten alle ihr gemeldeten Störungen des HD+
Services, für deren Behebung es nicht des Austauschs der HD+ Karte bedarf, unverzüglich. Die Kosten für die Inanspruchnahme des
Kundendienstes von HDP trägt der Nutzer. Vorübergehende Beeinträchtigungen des Empfanges durch atmosphärische Störungen
oder Sender-, oder Satellitenausfall berechtigen den Nutzer nicht zur Minderung.
10 Haftung
10.1 HDP haftet nur, soweit HDP, ihren Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertretern ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten zur Last fällt.
10.2 Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden haftet HDP nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde oder ein Fall des
Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.3 Soweit es zu zeitweiligen Beeinträchtigungen beim Empfang der Programmangebote kommen sollte, die außerhalb des Einfluss-
bereichs von HDP liegen, insbesondere bei einem Ausfall des Satellitensignals, den HDP nicht zu vertreten hat, haftet HDP nicht.
10.4 HDP ist nicht verantwortlich für die von ihr entschlüsselten zugänglich gemachten Programmangebote und deren Inhalte.
10.5 Eine gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung von HDP, insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungs-
gesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die
Haftung von HDP bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Nutzers. Die verschuldensunabhängige Haf-
tung gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen, wenn HDP dem Nutzer eine HD+ Karte überlässt.
10.6 Die Ziffern 10.1, 10.2 und 10.5 umfassen sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, die wegen der Nutzung des HD+
Services geltend gemacht werden können.
11 Kündigung des Vertrages und Änderung des HD+ Services
11.1 Der Vertrag über die Nutzung des HD+ Service läuft für die jeweils vereinbarte Dauer ab Aktivierung der HD+ Karte. Eine Ver-
längerung setzt voraus, dass die HD+ Karte nicht gem. Ziffer 1.8 gesperrt ist. Unberührt hiervon bleiben etwaige außerordentliche
Kündigungsrechte.
11.2 Der Nutzer kann nicht außerordentlich kündigen, weil sich die Anzahl oder Zusammenstellung der Programmangebote, welche
der Nutzer mithilfe der HD+ Software entschlüsseln kann, während der Vertragslaufzeit ändert.
11.3 Der Nutzer kann ferner nicht wegen eines vollständigen Ausfalls des HD+ Services außerordentlich kündigen, wenn die Unter-
brechung nicht mehr als 12 Tage oder wenn eine Unterbrechung aufgrund höherer Gewalt nicht mehr als 30 Tage ununterbrochen
andauert. Die Vertragslaufzeit verlängert sich nicht um den Zeitraum der Unterbrechung.
11.4 Kündigt HDP den HD+ Service nach Abmahnung im Fall der Ziffer 8.3, kann HDP Schadensersatz nach den gesetzlichen Vor-
schriften fordern.
12 Datenschutz
12.1 Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind im Datenschutzmerkblatt enthalten (siehe www.hd-plus.de/datenschutz).
13 Änderungen der Leistung, der Servicepauschale oder der AGB
13.1 HDP ist berechtigt, Bestimmungen dieser AGB, die nicht zu einer wesentlichen Umgestaltung des Vertragsgefüges führen oder
dieses berühren jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Ver-
tragsgefüges insgesamt führt. Zu den wesentlichen Bestimmungen des Vertragsgefüges gehören insbesondere Regelungen, die die
Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen.
Ferner ist HDP berechtigt, diese AGB anzupassen und/oder zu ergänzen, sofern dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der
Durchführung des Vertrages mit dem Kunden aufgrund von nach Vertragsschluss entstandener Regelungslücken erforderlich ist. Dies
kann z. B. dann der Fall sein, wenn die Rechtsprechung eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für unwirksam erklärt oder eine
Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zuge-
sandt sowie ggf. im systemeigenen Kundenkommunikations-Selfcare-Portal zur Verfügung gestellt.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von
sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung zu den geänderten Bedingungen eingegangen sein. HDP wird auf die Widerspruchsmög-
lichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist im Mitteilungsschreiben zu den geänderten Bedingungen besonders hinweisen. Übt
der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von HDP als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorge-
schlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
13.2 HDP ist unter folgenden Bedingungen berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesamtkosten die vom Kunden zu zah-
lende Servicepauschale für die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamt-
kosten bestehen aus Kosten für Instandhaltung und Betrieb der Sende-und/oder digitalen Verschlüsselungs-und Entschlüsselungs-
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