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Betrieb; Inbetriebnahme; Allgemein - Hadef 28/06E Montage-, Bedienungs- Und Wartungsanleitung

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VORSICHT!
Kettenspeichereinlauf bei Geräten mit Doppelhubwerk
Um eine gleichmäßige Ablage der Lastkette in beiden Kettenspeichern zu erzielen, muss in gewissen
Abständen der Senkvorgang ohne Last komplett durchgeführt werden, bis beide Kettenspeicher leer sind.
Bei motorisch betriebenen Geräten mit Betriebsendschalter „Senken"
Senken bis die Betriebsendschalter auslösen.
Nichtbeachtung kann zu Geräteschäden führen!
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Betrieb

Beim Betrieb der Geräte sind folgende wichtige Punkte zu beachten:
Sicherheitshinweise lesen
Die Geräte nie über die angegebene Tragfähigkeit hinaus belasten.
Beim Wechsel der Motordrehrichtung immer erst den Motor zum Stillstand kommen lassen.
Die vorgegebenen Wartungsintervalle einhalten.
Die Einschaltdauer (ED) beachten, z.B. Aussetzbetrieb S4-40% ED (nach VDE0530) bedeutet, dass in
einem Zeitraum von 10 Minuten der Motor – unabhängig von der Höhe der Last – 4 Minuten arbeiten
kann. Dabei ist es gleichgültig, ob die 4 Minuten zusammenhängend (z.B. bei sehr großen Hubhöhen)
oder in Intervallen gefahren werden.
Das Anschlagmittel oder die Last muss sicher im Lasthaken eingehangen sein und im Hakengrund
aufliegen; die Sicherungsfalle muss stets geschlossen sein.
GEFAHR!
Insbesondere ist ein Einsatz nicht zulässig:
für das Losreißen festsitzender Lasten, das Schleifen von Lasten sowie Schrägzug
in explosionsgefährdeter Umgebung, es sei denn, das Gerät wurde für diesen Zweck modifiziert und
entsprechend durch Hinweise gekennzeichnet.
in Reaktorsicherheitsbehältern
für Personentransport
in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
wenn sich Personen unter schwebender Last aufhalten
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Inbetriebnahme

9.1

Allgemein

Einsatzland Bundesrepublik Deutschland:
Beachten Sie die gültigen, nationalen Unfallverhütungsvorschriften.
Andere Einsatzländer:
Prüfung wie oben, Beachtung der nationalen Vorschriften und der Angaben in dieser Anleitung!
HINWEIS!
Geräte bis 1000 kg Tragfähigkeit und ohne kraftbetriebene Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten
Inbetriebnahme durch eine „befähigte Person" abgenommen werden.
Geräte über 1000 kg Tragfähigkeit oder mit mehr als einer kraftbetriebenen Kranbewegung; zum Beispiel
außer Heben noch Katzfahren, müssen vor der Inbetriebnahme durch eine „anerkannte befähigte Person"
abgenommen werden.
Ausgenommen hiervon sind „betriebsfertige Geräte" nach den gültigen nationalen Vorschriften, mit
entsprechender CE-Konformitätserklärung.
Definitionen „befähigte Person" (ehemals Sachkundiger)
Eine „befähigte Person" ist, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
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5.52.131.00.00.09
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