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Schilder - Atec 321 Faeta Nachtrag Zum Betriebs- Und Flughandbuch

Schleppen der gleitflugzeuge zum ul-flugzeug
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Der Schleppflug aus dem freien Gelände ist verboten.
Der Abflug des Gleitflugzeugs mit dem Flügel auf der Erde (ohne Gehilfen)
ist verboten.
Die Flüge mit den geschleppten Transparenten sind verboten.

1.10 Schilder

Das Schleppflugzeug muss mit diesen Schildern ausgestattet werden:
• In der Kabine neben dem Geschwindigkeitsmesser muss das Schild „Die
Schleppgeschwindigkeit ist aufmerksam zu überwachen" angebracht
werden
• Die Vorrichtung zum Abkoppeln des Schleppseils muss mit dem Schild
„Schleppkupplung" gekennzeichnet werden
• Der Schalter der Ersatzpumpeneinheit muss mit dem Schild
„Kraftstoffpumpe" gekennzeichnet werden
• Das geschleppte Gleitflugzeug muss mit dem Schild, das an der für jede
Person am Bord des Gleitflugzeugs sichtbaren Stelle anzubringen ist, mit
dem klar lesbaren Text „Die Durchführung des Schleppflugs hinter der
Sportflugzeuganlage erfolgt auf eigene Gefahr der Personen am Bord
dieses Gleitflugzeugs". Die Sportflugzeuganlage unterliegt der Zulassung
vom Amt für Zivilflugwesen nicht."
• Die Schleppkupplung muss mit dem Schild „Maximale
Schleppseilfestigkeit beträgt 3000 N" ausgestattet werden
Nachtrag zum Betriebs- und Flughandbuch für Schleppen der Gleitflugzeuge zum UL-Flugzeug
Atec 321 Faeta
ATEC v.o.s. (OHG) Libice nad Cidlinou, Tschechische Republik
Seite 9/10

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