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Wartung
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Wartung
Nach der Heizungsanlagenverordnung – § 9 ist der Be-
treiber verpflichtet, eine Wartung und Reinigung der Hei-
zungsanlage durchzuführen oder durchführen zu
lassen. Eine Wartung der gesamten Heizungsanlage ist
einmal jährlich vorzunehmen. Wir empfehlen den Ab-
schluß eines Wartungsvertrages.
A ACHTUNG!
Wartungsarbeiten an gasführenden Teilen dür-
fen nur von einer konzessionierten Fachfirma
ausgeführt werden.
J HINWEIS!
Bitte beachten Sie für Wartungsarbeiten am
Brenner die Inbetriebnahme- und Wartungsan-
weisung des Brenners Logano S 325 U oder die
entsprechende Dokumentation des Brenner-
herstellers für Logano S 325.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
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Montage- und Wartungsanweisung Logano S 325 und Logano S 325 U • Ausgabe 03/00
Buderus Heiztechnik GmbH • http://www.heiztechnik.buderus.de