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Vorschriften; Normen Und Richtlinien; Genehmigungs- Und Informationspflicht; Wasserbeschaffenheit (Füll- Und Ergänzungswasser) - Junkers SuprapurCompact-O KUBC 18-1 Installationsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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4

Vorschriften

4.1

Normen und Richtlinien

Bei Installation und Betrieb der Heizungsanlage landesspezifische
Vorschriften und Normen beachten:
• Örtliche Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen
• Örtliche Baubestimmungen über die Zu- und Ablufteinrichtungen so-
wie über den Schornsteinanschluss
• Bestimmungen für den Anschluss an die Stromversorgung
• Vorschriften und Normen über die sicherheitstechnische Ausrüstung
der Wasser-Heizungsanlage
• Installationsanleitung für die Erstellung von Heizungsanlagen
• Landesspezifische Vorschriften und Normen zur Vermeidung von
Verunreinigung des Trinkwassers, z. B. durch Wasser aus
Heizungsanlagen, für Europa: EN 1717
Der Heizkessel entspricht in seiner Konstruktion und in seinem
Betriebsverhalten folgenden Anforderungen:
• Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG
• EMV-Richtlinie 2004/108/EG
• Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
4.2

Genehmigungs- und Informationspflicht

▶ Darauf achten, dass regional bedingt Genehmigungen für die
Abgasanlage und den Kondensatanschluss an das öffentliche
Abwassernetz erforderlich sind.
▶ Vor Montagebeginn den zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister und die Abwasserbehörde informieren.
4.3
Wasserbeschaffenheit
(Füll- und Ergänzungswasser)
Ungeeignetes oder verschmutztes Wasser kann zu Störungen im
Heizkessel und Beschädigungen des Wärmetauschers oder der
Warmwasserversorgung führen, z. B. durch Schlammbildung, Korrosion
oder Verkalkung.
Um den Heizkessel über die gesamte Lebensdauer vor Kalkschäden zu
schützen und einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, auf
Folgendes achten:
• Brunnen- und Grundwasser sind als Füllwasser nicht geeignet.
• Gesamtmenge an Härtebildnern im Füll- und Ergänzungswasser des
Heizkreises begrenzen.
Das Diagramm zeigt die zugelassenen Wassermengen in Abhängigkeit
von der Füllwasserbeschaffenheit:
SuprapurCompact-O – 6720830097 (2015/03)
< 100 kW
< 50 kW
0
Bild 4
Anforderungen an Füllwasser für Einzelkessel bis 100 kW
[1]
Wasservolumen über die gesamte Lebensdauer des Heizkessels
3
(in m
)
[2]
Wasserhärte (in °dH)
[3]
Unbehandeltes Wasser
[4]
Oberhalb der Grenzkurve sind Maßnahmen erforderlich. System-
trennung direkt unter dem Heizkessel mithilfe eines Wärme-
tauschers vorsehen. Wenn dies nicht möglich ist, beim Hersteller
nach freigegebenen Maßnahmen erkundigen (ebenso bei
Kaskadenanlagen).
• Wenn die tatsächlich benötigte Füllwassermenge größer ist als das
Wasservolumen über die Lebensdauer, ist eine Wasserbehandlung
erforderlich. Dabei nur durch den Hersteller freigegebene
Chemikalien, Wasseraufbereitungsmittel oder Ähnliches einsetzen.
• Freigegebene Maßnahmen zur Wasserbehandlung beim Hersteller
erfragen.
• Wasser nicht mit chemischen Zusatzstoffen oder Frostschutzmitteln
behandeln, z. B. mit Mitteln, die den pH-Wert erhöhen oder senken.
• Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spülen.
4.4
Qualität der Rohrleitungen
Kunststoffleitungen in Heizungsanlagen, z. B. für Fußbodenheizungen,
müssen sauerstoffdicht sein gemäß DIN 4726/4729. Wenn die Kunst-
stoffleitungen diese Normen nicht erfüllen, muss eine Systemtrennung
durch Wärmetauscher erfolgen.
4.5

Verbrennungsluft-Abgasanschluss

Den Heizkessel nur mit dem speziell für diesen Kesseltyp konzipierten
und zugelassenen Luft-Abgas-System betreiben.
Wenn der Heizkessel raumluftabhängig betrieben wird, muss der
Aufstellraum mit den erforderlichen Verbrennungsluftöffnungen
versehen sein. Keine Gegenstände vor diese Öffnungen stellen.
Die Verbrennungsluftöffnungen müssen immer frei sein.
4.6

Frostschutz

HINWEIS:
Anlagenschaden durch Einfrieren!
Der Heizkessel ist mit einem integrierten Frostschutz ausgestattet.
▶ Keinen separaten Frostschutz anbringen.
Vorschriften
30
6 720 616 833-002.1TD
7

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