Symbolerklärung und Sicherheitshinweise
Bestimmungsgemäße Verwendung und Betriebsbedingungen
Den Heizkessel nur bestimmungsgemäß und unter Beachtung der
Installations- und Wartungsanleitung einsetzen.
Den Heizkessel ausschließlich für die Erwärmung von Heizwasser für
Heizsysteme und/oder zur indirekten Erwärmung von Trinkwasser
verwenden, z. B. in Warmwasserspeichern. Eine andere Verwendung ist
nicht bestimmungsgemäß.
Der vollautomatisch arbeitende Brenner entspricht den Anforderungen
der EN 230 und EN 267.
Jeder Brenner ist werkseitig warm geprüft und auf die Kessel-Nenn-
leistung voreingestellt. Bei der ersten Inbetriebnahme sind lediglich die
Brennereinstellungen zu prüfen und gegebenenfalls nachzustellen oder
an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
▶ Angaben auf dem Typschild und technische Daten beachten
( Kapitel 14, Seite 47).
Gefahr bei Abgasgeruch
▶ Kessel ausschalten ( Seite 28).
▶ Fenster und Türen öffnen.
▶ Zugelassenen Fachbetrieb benachrichtigen.
Gefahr durch Vergiftung. Unzureichende Luftzufuhr kann zu gefähr-
lichen Abgasaustritten führen
▶ Darauf achten, dass Zu- und Abluftöffnungen nicht verkleinert oder
verschlossen sind.
▶ Wenn Mängel an den Zu- und Abluftöffnungen nicht unverzüglich be-
hoben werden, darf der Heizkessel nicht betrieben werden.
▶ Anlagenbetreiber auf bestehende Mängel und die damit verbunde-
nen Gefahren schriftlich hinweisen.
Gefahr durch elektrischen Strom bei geöffnetem Heizkessel
▶ Bevor der Heizkessel geöffnet wird:
Heizungsanlage mit dem Heizungsnotschalter stromlos schalten oder
die Heizungsanlage über die entsprechende Haussicherung vom
Stromnetz trennen. Es genügt nicht, das Regelgerät auszuschalten.
▶ Heizungsanlage gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten sichern.
Gefahr durch explosive und leicht entflammbare Materialien
▶ Leicht entflammbare Materialien (Papier, Gardinen, Kleidung, Ver-
dünnung, Farben usw.) nicht in der Nähe des Heizkessels verwenden
oder lagern.
Gefahr durch Nichtbeachten der eigenen Sicherheit in Notfällen,
z. B. bei einem Brand
▶ Niemals sich selber in Lebensgefahr bringen. Die eigene Sicherheit
geht immer vor.
Verbrühungsgefahr
▶ Heizkessel vor Inspektion und Wartung abkühlen lassen. In der Hei-
zungsanlage können Temperaturen über 60 °C entstehen.
Vorsicht Anlagenschaden
▶ Bei raumluftabhängiger Betriebsweise Be- und Entlüftungs-
öffnungen in Türen, Fenstern und Wänden nicht verschließen oder
verkleinern. Bei Einbau fugendichter Fenster Verbrennungsluft-
versorgung sicherstellen.
▶ Wenn der Mangel nicht unverzüglich behoben wird, darf der Heiz-
kessel nicht betrieben werden.
▶ Warmwasserspeicher ausschließlich zur Erwärmung von
Warmwasser einsetzen.
▶ Sicherheitsventile keinesfalls verschließen.
Während der Aufheizung kann Wasser am Sicherheitsventil des
Warmwasserspeichers austreten.
▶ Abgasführende Teile nicht ändern.
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Arbeiten am Heizkessel
▶ Installations-, Inbetriebnahme-, Inspektions- und eventuelle
Reparaturarbeiten nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb durch-
führen lassen. Dabei Vorschriften beachten ( Kapitel 4).
▶ Mitgeltende Anleitung von Anlagenkomponenten, Zubehören und
Ersatzteilen beachten.
Einweisung des Betreibers
▶ Betreiber über Wirkungsweise des Heizkessels informieren und in die
Bedienung einweisen.
▶ Der Betreiber ist für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit der
Heizungsanlage verantwortlich (Bundes-Immissionsschutzgesetz).
▶ Betreiber darauf hinweisen, dass er keine Änderungen oder Instand-
setzungen vornehmen darf.
▶ Wartung und Instandsetzung dürfen nur durch zugelassene Hei-
zungsfachbetriebe erfolgen.
▶ Nur Originalersatzteile verwenden!
▶ Wenn andere Kombinationen, Zubehör und Verschleißteile verwend-
bar sind, dürfen sie nur verwendet werden, wenn sie für die An-
wendung bestimmt sind und sie die Leistungsmerkmale und
Sicherheitsanforderungen nicht beeinträchtigen.
HElektroarbeiten
Elektroarbeiten dürfen nur Fachleute für Elektroinstallationen ausfüh-
ren.
Vor dem Beginn der Elektroarbeiten:
▶ Netzspannung allpolig spannungsfrei schalten und gegen Wiederein-
schalten sichern.
▶ Spannungsfreiheit feststellen.
▶ Anschlusspläne weiterer Anlagenteile ebenfalls beachten.
HÜbergabe an den Betreiber
Weisen Sie den Betreiber bei der Übergabe in die Bedienung und die
Betriebsbedingungen der Heizungsanlage ein.
▶ Bedienung erklären – dabei besonders auf alle sicherheitsrelevanten
Handlungen eingehen.
▶ Darauf hinweisen, dass Umbau oder Instandsetzungen nur von einem
zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden dürfen.
▶ Auf die Notwendigkeit von Inspektion und Wartung für den sicheren
und umweltverträglichen Betrieb hinweisen.
▶ Installations- und Bedienungsanleitungen zur Aufbewahrung an den
Betreiber übergeben.
SuprapurCompact-O – 6720830097 (2015/03)