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Haftungsausschluss; Lasersicherheitshinweise - Laserklasse 1 Für Wellenlängenbereich Außerhalb 400 - 700 Nm; Verantwortung Für Die Sicherheit - Leuze electronic RSL 410 Originalbetriebsanleitung

Sicherheits-laserscanner
Inhaltsverzeichnis

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2.4

Haftungsausschluss

Die Leuze electronic GmbH + Co. KG haftet nicht in folgenden Fällen:
• Der Sicherheits-Sensor wird nicht bestimmungsgemäß verwendet.
• Sicherheitshinweise werden nicht eingehalten.
• Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen werden nicht berücksichtigt.
• Montage und elektrischer Anschluss werden nicht sachkundig durchgeführt.
• Einwandfreie Funktion wird nicht geprüft (siehe Kapitel 11 "Prüfen").
• Veränderungen (z. B. bauliche) am Sicherheits-Sensor werden vorgenommen.
2.5
Lasersicherheitshinweise – Laserklasse 1 für Wellenlängenbereich außerhalb 400 –
 700 nm
HINWEIS
Zusätzliche Maßnahmen zur Abschirmung der Laserstrahlung sind nicht nötig (augensicher).
LASERSTRAHLUNG – LASER KLASSE 1
Das Gerät erfüllt die Anforderungen gemäß IEC 60825-1:2007 (EN 60825-1:2007) für ein Pro-
dukt der Laserklasse 1 sowie die Bestimmungen gemäß FDA Radiation Performance Stan-
dards, 21 CFR, Subchapter J, Part 1010 und Part 1040 mit den Abweichungen entsprechend
der "Laser Notice No. 50" vom 24.06.2007.
Ä Beachten Sie die geltenden gesetzlichen und örtlichen Laserschutzbestimmungen.
Ä Eingriffe und Veränderungen am Gerät sind nicht zulässig.
Das Gerät enthält keine durch den Benutzer einzustellenden oder zu wartenden Teile.
Ä Eine Reparatur darf ausschließlich von Leuze electronic GmbH + Co. KG durchgeführt wer-
den.
2.6
Verantwortung für die Sicherheit
Hersteller und Betreiber der Maschine müssen dafür sorgen, dass Maschine und implementierter Sicher-
heits-Sensor ordnungsgemäß funktionieren und dass alle betroffenen Personen ausreichend informiert und
ausgebildet werden.
Art und Inhalt aller weitergegebenen Informationen dürfen nicht zu sicherheitsbedenklichen Handlungen
von Anwendern führen können.
Der Hersteller der Maschine ist verantwortlich für Folgendes:
• Sichere Konstruktion der Maschine
• Sichere Implementierung des Sicherheits-Sensors, nachgewiesen durch die Erstprüfung durch eine be-
fähigte Person
• Weitergabe aller relevanten Informationen an den Betreiber
• Befolgung aller Vorschriften und Richtlinien zur sicheren Inbetriebnahme der Maschine
Der Betreiber der Maschine ist verantwortlich für Folgendes:
• Unterweisung des Bedieners
• Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs der Maschine
• Befolgung aller Vorschriften und Richtlinien zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
• Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen
Leuze electronic
WARNUNG
RSL 410
Sicherheit
12

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