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Aufstellraum; Allgemeine Anforderungen; Unzulässige Aufstellräume; Aufstellung Im Dachgeschoss - Buderus Logano plus GB125 Planungsunterlage

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Aufstellraum

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Aufstellraum
10.1

Allgemeine Anforderungen

Für den Betrieb des Öl-Brennwertkessels Logano plus
GB125 ist kein besonderer Aufstellraum erforderlich.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halo-
genverbindungen bzw. andere aggressive Substanzen
enthält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und
die Wärmetauscherflächen beschädigt werden. Halo-
10.2
Unzulässige Aufstellräume
Folgende Räume sind als Aufstellräume für den Betrieb
der Öl-Brennwertkessel nicht zulässig
Treppenräume
Ausnahme
– Gebäude mit geringer Höhe und nicht mehr als
zwei Wohnungen
Allgemein zugängliche Flure, die als Rettungswege
dienen
Räume, in denen sich leicht entzündliche Stoffe in
solcher Menge befinden oder entstehen können,
dass eine Entzündung eine besondere Gefahr dar-
stellt
Räume, in denen sich explosionsfähige Stoffe befin-
den oder in denen solche entstehen können
Ausnahme
– Raumluftunabhängiger Betrieb des Öl-Brenn-
wertkessels Logano plus GB125 RLU als
Garagen-Feuerstätte
10.3

Aufstellung im Dachgeschoss

Bei der Aufstellung des Öl-Brennwertkessels Logano
plus GB125 im Dachgeschoss sind folgende Punkte
sicherzustellen
Gemäß FeuVO (Feuerungsverordnung) ist die Auf-
stellung des Öl-Brennwertkessels Logano plus
GB125 in einer öldichten Wanne erforderlich
Bei Druckpumpenaggregaten, die parallel zum
Brenner geschaltet werden, kann für den elektri-
schen Anschluss am Brenner der Adapter für das
Antihebermagnetventil eingesetzt werden
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Planungsunterlage Öl-Brennwertkessel Logano plus GB125 – 05/2007
genverbindungen wirken stark korrosiv. Sie sind in
Sprühdosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfettungs-
und Lösungsmitteln enthalten. Die Verbrennungsluft-
zuführung ist so zu konzipieren, dass zum Beispiel
keine Abluft von Waschmaschinen, Wäschetrocknern,
chemischen Reinigungen oder Lackierereien ange-
saugt wird.
Bei raumluftabhängigem Betrieb sind zusätzlich fol-
gende Aufstellorte nicht zulässig
Aufstellräume, aus denen Ventilatoren Luft
ansaugen
Ausnahme
– Der Aufstellraum hat ausreichende Öffnungen
ins Freie
– Der Ventilator der Lüftungsanlage beeinflusst
nicht die Verbrennungsluftversorgung und Ab-
gasführung des Öl-Brennwertkessels
Räume mit offenen Kaminen ohne eigene Verbren-
nungsluftversorgung sowie Räume, die mit den Ka-
minräumen innerhalb einer Nutzungseinheit in
Verbindung stehen
Ausnahme
– Kamine gemäß DIN 18895-1 bis 18895-3 mit Ka-
mineinsätzen oder -kassetten mit selbstschließen-
den Türen (Bauart A1 oder C1)
– Kaminöfen gemäß DIN 18891 mit selbstschlie-
ßenden Türen (Bauart 1)
– Die Betriebssicherheit des Öl-Brennwertkessels
kann vom Betrieb offener Kamine nicht gefährdet
werden
Bei Einsatz von Ölfiltern mit Luftabscheider
(z. B. TOC DUO) muss der Förderdruck vor dem
Ölfilter ≤ 0 bar sein
Bei Förderdrücken des Pumpenaggregates über
0,5 bar an dem Brenner muss ein Öldruckminderer
vor dem Anschluss der Ölleitung am Kessel einge-
baut werden. Einstellung: < 0,5 bar
Ab einer Förderhöhe (Saughöhe) > 3 m ist ein Ölför-
deraggregat zu installieren
Bei Ölförderaggregaten, die mit Überdruck (Aufstel-
lung im Kellerraum) installiert werden, sind die Öl-
leitungen in einem Schutzrohr unterzubringen

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