ABSCHNITT 5 - ALLGEMEINE ANGABEN UND WARTUNG
5.13 ERGÄNZENDE INFORMATIONEN
Folgende Informationen werden in Übereinstimmung mit den
Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/
EG gegeben und gelten nur für EWR-Maschinen.
Bei elektrisch angetriebenen Maschinen beträgt der A-bew-
ertete äquivalente Dauerschalldruckpegel auf der Arbeitsplatt-
form weniger als 70dB(A).
Der Schwingungsgesamtwert, dem die oberen Körperglied-
maßen ausgesetzt sind, überschreitet nicht 2,5 m/s². Der höch-
ste Effektivwert der gewichteten Beschleunigung, dem der
gesamte Körper ausgesetzt ist, überschreitet nicht 0,5 m/s².
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– JLG Hubarbeitsbühne –
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