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Garantieurkunde (Deutschland); Garantieurkunde (Österreich); Lizenzvertrag - Siemens C72 Handbuch

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of C72 SUG de A31008-H7850-A2-1-19 (22.09.2005, 09:43)

Garantieurkunde (Deutschland)

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den
nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder Ma-
terialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen - soweit im Lieferumfang ent-
halten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für
sechs Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens Aktiengesellschaft,
Schlavenhorst 88, D-46395 Bocholt.
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Lizenzvertrag

Dieser Lizenzvertrag wird zwischen Ihnen
und der Siemens Aktiengesellschaft
Deutschland („Siemens") geschlossen. Die-
ser Lizenzvertrag berechtigt Sie, die unter
Ziffer 1 genannte lizenzierte Software („Li-
zenzierte Software") nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen.
Die Software kann je nach Einzelfall auch
aus dem Internet oder von Datenträgern he-
runtergeladen werden.
Bitte lesen Sie die Lizenzbedingungen sorg-
fältig vor der Nutzung der Software. Durch
die Benutzung des Telefons sowie durch In-
stallation, Kopieren oder Nutzung der Soft-
ware bestätigen Sie, dass Sie diesen
Lizenzvertrag gelesen und verstanden ha-
ben. Sie erkennen weiter an, dass Sie an die
Bedingungen dieses Lizenzvertrages ge-
bunden sind. Sie bestätigen, dass Siemens
oder einer ihrer Lizenzgeber für den Fall ei-
ner gerichtlichen oder außergerichtlichen
Auseinandersetzung zur Durchsetzung der
Rechte nach diesem Lizenzvertrag berech-
tigt ist, von Ihnen neben etwaigen Ansprü-
chen auch Kostenersatz für die
entstandenen Aufwendungen sowie Erstat-
tung von angemessenen Anwaltskosten zu
verlangen. Sollten Sie den Bedingungen die-
ses Lizenzvertrages nicht zustimmen, dür-
fen Sie das Telefon nicht benutzen sowie die
Lizenzierte Software nicht installieren, ko-
pieren oder anderweitig nutzen. Dieser Li-
zenzvertrag findet – soweit nicht anders
geregelt – auch auf Updates, neue Versio-
nen und Änderungen der Lizenzierten Soft-
ware Anwendung.
1.
Lizenzierte Software im Sinne dieses
Lizenzvertrages ist die in ihrem Telefon ent-
haltene Software sowie der Inhalt der im
Rahmen dieses Vertrages und zur Nutzung
Garantieurkunde (Deutschland)
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• Weiter gehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Be-
triebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher
vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung der-
selben obliegt dem Kunden. Der Haftungs-
ausschluss gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaf-
tungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Ge-
sundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Scha-
densersatzanspruch für die Verletzung we-
sentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder we-
gen der Verletzung des Lebens, des Kör-
pers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen. Siemens wird den Kunden hierü-
ber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an unseren Online Support im In-
ternet www.siemens.com/
mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
Lizenzvertrag
67
des Telefons überlassenen Disketten,
CD-Roms, E-Mails oder sonstiger Dateien
und erfasst auch damit in Zusammenhang
stehende Software von Siemens und ihren
Lizenzgebern sowie alle Updates, neue Ver-
sionen, Änderungen und Kopien, egal ob
diese direkt auf Ihr Telefon geschickt, aus
dem Internet oder von sonstigen Datenträ-
gern heruntergeladen werden.
2.
COPYRIGHT. Die Lizenzierte Software
und alle dazugehörigen Urheberrechte und
sonstigen Rechte gehören Siemens, ihren
Konzerngesellschaften oder Lizenzgebern.
Die Lizenzierte Software ist durch internatio-
nale Verträge und die jeweiligen nationalen
Rechtsordnungen urheberrechtlich ge-
schützt. Dieser Vertrag überträgt nur Nut-
zungsrechte an der Lizenzierten Software.
Alle sonstigen Rechte an der Lizenzierten
Software bleiben vorbehalten. Die Struktur,
der Aufbau, die Daten und der Code der Li-
zenzierten Software gehören zu den Ge-
schäftsgeheimnissen von Siemens, ihren
Konzerngesellschaften und Lizenzgebern.
Soweit das Kopieren der Lizenzierten Soft-
ware gestattet ist, sind alle Kopien mit einem
Urheberrechtshinweis („Copyright-Notiz") zu
versehen.
3.
NUTZUNGSRECHT. Siemens ge-
währt Ihnen ein nicht exklusives, nicht über-
tragbares Recht, die Lizenzierte Software zu
installieren und die installierte Lizenzierte
Software zu nutzen. Die Lizenzierte Softwa-
re und das Telefon sind ein einheitliches
Produkt. Deshalb darf die Lizenzierte Soft-
ware nur in Verbindung mit dem Telefon in
der nach diesem Lizenzvertrag gestatteten
Weise genutzt werden.
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Garantieurkunde (Österreich)
Garantieurkunde (Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbescha-
det seiner Mängelansprüche gegenüber
dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu
den nachstehenden Bedingungen ein-
geräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die
aufgrund von Fabrikations- und/oder Ma-
terialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab
Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein
dem Stand der Technik entsprechendes
Gerät kostenlos ausgetauscht oder repa-
riert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tas-
taturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang
enthalten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie
für sechs Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt
der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Hand-
bücher beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B. Installa-
tion, Konfiguration, Softwaredownloads).
Handbücher und ggf. auf einem separaten
Datenträger mitgelieferte Software sind
ebenfalls von der Garantie ausge-
schlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg
mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kennt-
nis des Garantiefalles geltend zu machen.
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in
das Eigentum von Siemens über.
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Lizenzvertrag
4.
NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN.
Soweit nicht nachfolgend ausgeführt, ist es
nicht gestattet, die Lizenzierte Software zu
kopieren, zu ändern, zu dekompilieren, zu
disassemblieren, zu entschlüsseln oder in ir-
gendeiner Weise anderweitig zu verändern.
(a) Sie dürfen eine Sicherungskopie der Li-
zenzierten Software (ohne Dokumentation)
machen. Jede weitere Kopie stellt einen
Bruch dieses Vertrages dar.
(b) Sie dürfen die Lizenzierte Software nur
nach Maßgabe dieses Lizenzvertrages nut-
zen, insbesondere dürfen Sie die Lizenzierte
Software nicht verändern und an Dritte ohne
die dazugehörige Hardware übertragen.
(c) Sie dürfen die Lizenzierte Software
nicht an Dritte unter- und vermieten, verkau-
fen, weiter lizenzieren oder in einer sonsti-
gen Form ohne ausdrückliche Genehmigung
von Siemens unterlizenzieren.
(d) Sie dürfen die Lizenzierte Software we-
der rückentwickeln, ändern, dekompilieren,
disassemblieren noch entschlüsseln, es sei
denn, dies ist nach Maßgabe des jeweils an-
wendbaren Rechts zwingend erlaubt.
5.
Etwaiger Missbrauch der Lizenzierten
Software oder von Daten, die mit Hilfe der Li-
zenzierten Software hergestellt werden, ist
strengstens verboten. Ein derartiger Miss-
brauch kann eine Verletzung des deutschen,
US-amerikanischen oder sonstigen Rechts
darstellen und eine entsprechende Haftung
begründen. Sie alleine sind für einen ord-
nungsgemäßen Gebrauch der Lizenzierten
Software nach Maßgabe dieses Lizenzver-
trages verantwortlich.
6.
Dieser Lizenzvertrag tritt mit der Instal-
lation, dem Kopieren oder der Nutzung der
Lizenzierten Software in Kraft, je nachdem,
was zuerst eintritt. Sie können diesen Li-
zenzvertrag jederzeit durch Löschung oder
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens AG Österreich,
Telefonservice, Quellenstraße 2,
1100 Wien.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche
als die in dieser Herstellergarantie ge-
nannten sind ausgeschlossen. Siemens
haftet nicht für Betriebsunterbrechung,
entgangenen Gewinn und den Verlust von
Daten, zusätzlicher vom Kunden aufge-
spielter Software oder sonstiger Informati-
onen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungsge-
setz, in Fällen des Vorsatzes oder wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält
sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu
stellen.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an unseren Online Support im In-
ternet www.siemens.com/
mobilephonescustomercare
oder an den Siemens-Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
anderweitige Entfernung der Lizenzierten
Software, einschließlich aller Sicherungsko-
pien und sonstigen von Siemens zur Verfü-
gung gestellten Materialien, kündigen.
Dieser Lizenzvertrag endet sofort und auto-
matisch, soweit Sie gegen die Bestimmun-
gen dieses Lizenzvertrages verstoßen. Trotz
Beendigung dieses Lizenzvertrages bleiben
die Ziffern 2, 5, 6, 7, 9, 12 und 13 wirksam.
7.
Sie erkennen an, dass die Lizenzierung
der Lizenzierten Software „AS IS" unter Aus-
schluss jeglicher Haftung und Gewähr er-
folgt. Weder Siemens, ihre Konzerngesell-
schaften noch ihre Lizenzgeber gewährleis-
ten, ausdrücklich oder konkludent, dass sich
die Lizenzierte Software für einen bestimm-
ten Zweck eignet oder keine Schutzrechte,
Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige
Rechte Dritter verletzt.
Insbesondere wird nicht gewährleistet, dass
die Lizenzierte Software bestimmte Funktio-
nalitäten oder Anforderungen erfüllt bzw.
fehler- oder störungsfrei funktioniert. Etwai-
ge Informationen oder Äußerungen von oder
im Namen von Siemens begründen keine
Haftung im Hinblick auf diesen Lizenzver-
trag. Sie tragen die gesamte Verantwortung
für die Installation und Nutzung der Lizen-
zierten Software.
8.
Siemens übernimmt nur die in diesem
Lizenzvertrag ausdrücklich genannten
Pflichten.
9.
HAFTUNGSBEGRENZUNG. In jedem
Fall ist die Haftung von Siemens, ihren Mit-
arbeitern, Konzerngesellschaften und Li-
zenzgebern für Ersatzbeschaffung,
Schäden am Eigentum, entgangenen Ge-
winn, Verlust von Daten, Betriebsunterbre-
chung und für sonstige direkte oder indirekte
Schäden, gleich welchen Rechtsgrundes,
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit - z.
B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fäl-

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