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Gesetzliche Vorschriften - Panasonic UF-590 Bedienungsanleitung

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Gesetzliche Vorschriften

Herstellererklärung
Wir, die Matsushita Graphic Communication Systems, Inc./ Panasonic Testing Centre (Europe) GmbH
(PTC), erklären in alleiniger Verantwortung, dass dieses G3-Faxgerät den grundlegenden Anforderungen
und anderen relevanten Vorschriften der Direktive 1999/5/EC entspricht.
Tipp:
Wenn Sie eine Kopie der originalen Dokumentation unserer Produkte im Hinblick auf R&TTE wünschen,
gehen Sie bitte zu unserer Web-Adresse: http://doc.panasonic-tc.de.
Netzkompatibilität: Das Produkt, Modell UF-590-** (** steht für die Länderkennungen wie in der Tabelle
unten) wurde für die öffentlichen Fernsprechnetze des jeweiligen Landes konzipiert.
**
Land
AA
Österreich
AD
Dänemark
AF
Finnland
AH
Niederlande
WARNUNG
!
• Stecken Sie den Netzstecker in eine Netzsteckdose, bevor Sie das Telefonleitungskabel anschließen.
Trennen Sie das Telefonleitungskabel ab, bevor Sie den Netzstecker von der Netzsteckdose abziehen.
• Ziehen Sie den Netzstecker sofort, wenn das Gehäuse beschädigt wurde und die inneren Bauteile offen
liegen. In diesem Fall muss das Gerät repariert oder entsorgt werden.
• Falls das Netzkabel und/oder das Telefonleitungskabel dieses Geräts beschädigt wird, müssen die Kabel
vom Panasonic-Kundendienst durch geeignete Ersatzkabel ersetzt werden.
VORSICHT
!
• Wenn sich ein Gewitter nähert, sollten Sie:
1. Das Telefonanschlusskabel vom Telefonanschluss abziehen.
2. Den Netzstecker aus der Steckdose ziehen.
• Dieses Gerät kann möglicherweise nicht für die Übergabe von Gesprächen zwischen zwei an denselben
Telefonanschluss angeschlossene Telefone genutzt werden.
148
**
Land
AJ
Spanien
AM
Schweiz
AN
Norwegen
AP
Portugal
Kennzeichnet eine Gefahrenquelle, die zu Verletzungen führen kann.
kennzeichnet eine Gefahrenquelle, die zu leichten Verletzungen und Geräteschäden
führen kann.
**
Land
EE
Italien
AR
Belgien
AS
Schweden
AV
Frankreich
**
Land
AB
GB/Irland
AG
Deutschland
YG
Griechenland
EN
Nordisches Modell

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