Anwenderhandbuch NAVIGON 92 Plus | 92 Premium
§ 5
Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz
(1)
Der Anwender darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige
Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den
notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms
vom Originaldatenträger auf den Massespeicher der eingesetzten
Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitspeicher.
(2)
Darüber hinaus kann der Anwender eine Vervielfältigung zu
Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch grundsätzlich nur eine
einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese
Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen.
(3)
Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer
schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall
die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes
einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf
der Anwender Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl
herstellen. Die betreffenden Datenträger sind entsprechend zu
kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen
Zwecken verwendet werden.
(4)
Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des
Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des
Handbuchs zählen, darf der Anwender nicht anfertigen. Gegebenenfalls
für Mitarbeiter benötigte zusätzliche Handbücher sind über NAVIGON
zu beziehen.
§ 6
Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
(1)
Der Anwender darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden
Hardware einsetzen. Wechselt der Anwender jedoch die Hardware,
muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
Ein zeitgleiches Einspeichern, vorrätig halten oder benutzen auf mehr
als nur einer Hardware ist unzulässig.
(2)
Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes
oder eines sonstigen Mehrstationsrechnersystems ist unzulässig,
sofern damit die Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung der Software
geschaffen wird. Möchte der Anwender die Software innerhalb eines
Netzwerkes oder sonstiger Mehrstationsrechnersysteme einsetzen,
muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch
Zugriffsschutzmechanismen unterbinden oder NAVIGON eine
besondere Netzwerklizenzgebühr entrichten, deren Höhe sich nach
Anzahl der an das Rechnersystem angeschlossenen Benutzer
bestimmt. Die im Einzelfall zu entrichtende Netzwerklizenzgebühr wird
NAVIGON dem Anwender umgehend mitteilen, sobald dieser
NAVIGON den geplanten Netzwerkeinsatz einschließlich der Anzahl
angeschlossener Benutzer schriftlich bekannt gegeben hat.
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Anhang