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Garantie - ABB EVLunic Pro M Konfigurationshandbuch

Ladestation /v 1.01
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Garantie

1.4
Es dürfen nur die von KEBA ausdrücklich erlaubten Instandhaltungsarbeiten vorgenommen
werden. Sonstige Manipulationen am Gerät haben den Verlust der Garantieleistung zur
Folge.
Es dürfen nur die Abdeckungen geöffnet werden, die in den Handlungsanweisungen
beschrieben sind. Ist eine der Abdeckungen durch eine Plombe versiegelt, darf diese
durch Unbefugte nicht geöffnet werden. Durch einen Bruch der Plombierung verliert das
Gerät seine spezifische Eignung und darf aufgrund der daraus folgenden, falschen
Kennzeichnung nicht mehr in Betrieb genommen werden.
Abb. 1:
Schrauben am Frontteil
Das Frontteil [1] darf nicht geöffnet werden. Durch das Öffnen des Frontteils (vier Torx-
Schrauben) zerbricht das Garantiesiegel und damit erlischt die Garantie. Für einen
Gewährleistungsanspruch besteht eine Nachweispflicht des Kunden, dass der Mangel –
welcher zum Defekt des Geräts führte – bereits zum Auslieferungszeitpunkt bestanden
hat. Bei einem Garantiesiegelbruch kann dieser Nachweis nicht mehr erbracht werden,
wodurch der Gewährleistungsanspruch verfällt.
Ein Gerät mit gebrochenen Garantiesiegeln oder entfernter Plombierung darf nicht mehr
in Betrieb genommen werden. Es sind die notwendigen Schritte für den Austausch oder die
Reparatur der Ladestation durch den Fachhändler oder Servicepartner einzuleiten.
Konfigurationsanleitung Dokument: V 1.01 / Dokumentennummer: 9AKK107046A8297 I Datum 01.11.2018
Warnung – Gefahr durch elektrischen Schlag und Brandgefahr!
Nach einem Öffnen des Frontteils kann die Produktsicherheit nicht mehr
gewährleistet werden.
Einleitung
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