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Busch-Jaeger Busch-Timer 6454 U-101 Betriebsanleitung Seite 43

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D
Ausschluss
Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnut-
zung oder Transportschäden, ferner nicht auf Schäden
infolge Nichtbeachtung der Einbauanweisung sowie un-
fachgerechter Installation. Zur Behebung des Mangels ist
Busch-Jaeger die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Eine Haftung für aufgrund unsachgemäß vorge-
nommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten
entstehende Folgen besteht nicht. Dies gilt auch für die
Lieferung von Einzel- und Ersatzteilen.
Busch-Jaeger haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefer-
gegenstand selbst enstanden sind, insbesondere nicht für
Indirekte, Folge- oder Vermögensschäden.
Verjährung
Erkennt Busch-Jaeger rechtzeitig erhobene Mängelrügen
nicht an, verjährt das Recht des Gewährleistungsbe-
rechtigten, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, in
allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6
Monaten.
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