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Velleman CS130 Bedienungsanleitung Seite 37

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Benachrichtigen Sie das lokale Museum oder Ihre örtliche Behörde von jedem historischen Fund und bitten
Sie einen Sachverständigen um Hilfe wenn Sie zufällig eine Stätte von archäologischer Wichtigkeit finden.
Seien Sie äußerst vorsichtig wenn Sie nicht explodierte Bomben oder Minen finden. Berühren Sie den
Gegenstand nicht! Zeigen Sie den Fundort genau an und melden Sie der lokalen Polizei möglichst schnell
den Fund.
Lassen Sie keine Zäune offen stehen wenn Sie durch die Felder gehen. Beschädigen Sie keine Gewächse
und erschrecken Sie die Tiere nicht absichtlich.
Versuchen Sie ein gutes Verhältnis zu den anderen Benutzern, denen Sie begegnen, aufzubauen. Erfahrene
Schatzsucher können Ihnen viel beibringen.
Respektieren Sie die örtlichen Umweltvorschriften. Wenden Sie sich für mehr Informationen an Ihre örtliche
Behörde.
Bemerkung: Machen Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen ganz allgemein vertraut. In der
Bundesrepublik ist das Fundrecht zunächst einmal in den §§ 965 ff. BGB geregelt. Dort finden Sie vor
allem Bestimmungen über die Anzeige und die Ablieferung von Funden, den Finderlohn und den
Eigentumserwerb an dem Fundgegenstand, wenn sich der bisherige Eigentümer nicht mehr ermitteln
lässt. Im Bereich der deutschen Küstengewässer ist die Strandungsordnung vom 17. Mai 1984 zu
beachten. Wollen Sie Ihren Detektor mit ins Ausland nehmen, so müssen Sie die dort geltenden
Bestimmungen beachten. Erkundigen Sie sich also vorher bei den zuständigen Stellen, wie Botschaften
und Konsulaten, was für die Mitnahme Ihres Gerätes und seine Benutzung jeweils gilt.
Beachten Sie weiterhin unbedingt die in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Denkmalschutzgesetze! Diese stellen neben baulichen Anlagen auch sonstiges archäologisches Fundgut
wie Münzen, Schmuck, Gerät, Waffen unter besonderen Schutz und bestimmen unter Androhung eines
Bußgeldes bei Zuwiderhandlungen, dass das gezielte Graben - teilweise auch das Nachforschen - nach
solchen Bodendenkmälern durch die zuständige Denkmalbehörde genehmigt werden muss. Denn solche
Bodenfunde vermögen dem Archäologen bei einer fachgerechten Ausgrabung, wichtige Auskünfte über
das Leben und Wirken des Menschen von der Urgeschichte bis zur Neuzeit zu geben. Dies gilt
insbesondere dann, wenn sie Bestandteile eines archäologischen Befundes sind, so z.B. zu den
Standspuren eines längst vergangenen Hauses oder zu einer Bestattung gehören. Die Aussagekraft
einer solchen Bodenurkunde wird erheblich reduziert, wenn Fund und Befund auseinandergerissen
werden: Hat Ihr Detektor ein Metallobjekt geortet, kann es sich z.B. um eine zu einer
frühmittelalterlichen Bestattung gehörende Münze handeln. Wenn Sie von Ihnen ausgegraben wird,
zerstören Sie nicht nur den Befund an dieser Stelle und machen eine Aussage zum Totengebrauch
zunichte, sondern Sie berauben ihn mit der Münze auch von seiner Datierungsmöglichkeit. Wer eine
Genehmigung erteilt, erfahren Sie in den Gemeinde- und Kreisverwaltungen oder bei dem zuständigen
Amt für Bodendenkmalpflege. Bedenken Sie, dass fast überall mit archäologischen Funden zu rechnen
ist und sich der gesetzliche Schutz nicht nur auf ausgewiesene oder erkennbare Bodendenkmäler oder
Fundstellen beschränkt, sondern sich auf alle bekannten wie noch unbekannten archäologischen
Objekte bezieht. Die Denkmalschutzgesetze schreiben außerdem vor, dass alle archäologischen Funde -
hierbei kann es sich auch um neuzeitliche Objekte handeln -, die durch gezieltes Graben oder die als
"Gelegenheitsfunde" bei anderen Bodeneingriffen zutage gefördert werden, zu melden und dem
zuständigen Denkmalamt zur wissenschaftlichen Aufnahme vorübergehend zu überlassen sind.
Riskieren Sie also keine Strafen, indem Sie weder ohne Genehmigung nach archäologischen Objekten
graben, noch die Funde unterschlagen! Dass die Beschäftigung mit der Archäologie auch ohne
Grabungen interessant ist, werden Sie erfahren, wenn Sie sich der archäologischen Arbeitsgemeinschaft
eines Heimatvereins anschließen.
15.
Batterien
Ersetzen Sie die Batterien wenn die Lo-Bat-Anzeige [1] leuchtet (Spannung < 8,8 V).
Schalten Sie den Detektor aus, indem Sie die VOLUME-Taste [2] völlig nach links drehen bis Sie einen Klick
hören.
Öffnen Sie das Batteriefach [D] und legen Sie eine neue 9V-Batterie ein (6LR61C, nicht mitgeliefert).
Schließen Sie das Batteriefach.
ACHTUNG: Durchbohren Sie keine Batterien und werfen Sie diese nicht ins Feuer.
Laden Sie keine Alkalinebatterien. Halten Sie die Batterien von Kindern fern.
V. 03 – 08/09/2017
CS130
37
©Velleman nv

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