12.4. Wirksamkeitserfordernis für die
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferungsdatum an den Händ-
ler/Zwischenhändler. Dies ist durch Urkunde, etwa Rechnung mit
Lieferbestätigung des Händlers/Zwischenhändlers nachzuweisen. Das auf
das Produkt bezogene Garantiezertifikat ist vom Anspruchsteller mit
Geltendmachung des Garantieanspruchs vorzulegen. Ohne Vorlage
dieser Nachweise ist Der Hersteller zu keiner Garantieleistung verpflichtet.
12.5. Garantieausschluss
Die Garantie umfasst nicht:
den Verschleiß des Produktes
Schamott/Vermiculite:
Dies ist ein Naturprodukt, das bei jedem Heizvorgang Ausdehnungen
und Schrumpfungen unterliegt. Hierbei können Risse entstehen. So-
lange die Auskleidungen die Position im Brennraum beibehalten und
nicht zerbrechen, sind diese voll funktionsfähig.
die Oberflächen:
Verfärbungen im Lack oder auf den galvanischen Oberflächen, die auf
thermische Belastung oder Überlastung zurückzuführen sind.
die Hochschiebemechanik:
Bei Nichteinhaltung der Installationsvorschriften und damit verbunde-
ner Überhitzung der Umlenkrollen und Lager.
die Dichtungen:
Nachlassen der Dichtheit durch thermische Belastung und Verhärtung.
die Glasscheiben:
Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte Rückstände von
verbrannten Materialien, sowie farbliche oder andere optische Verän-
derungen aufgrund der thermischen Belastung.
falscher Transport und/oder falsche Lagerung
unsachgemäße Handhabung von zerbrechlichen Teilen wie Glas
unsachgemäße Handhabung und/oder der Gebrauch
fehlende Wartung, fehlerhafter Einbau oder Anschluss des Gerätes
Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde Personen
Garantie
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