Nach dem Nachlegen die Verbrennungsluft niemals gedrosselt lassen.
Verpuffungsgefahr!
Nie dauerhaft mehr als die empfohlene Auflagemenge nachlegen.
Dies gilt auch, wenn die Kaminanlage außer Betrieb ist.
Luftstellhebel während des Abbrandes nie ganz schließen (Verpuf-
fungsgefahr).
Das Abbrandende ist erreicht, wenn das Holz vollkommen abgebrannt ist,
kein Schwelbrand oder eine unvollständige Verbrennung entstehen kann.
Jetzt kann der Stellhebel geschlossen werden.
4.5.
Die Verbrennungsluftleitung muss stets frei sein.
Damit ein Hitzestau im Gerät verhindert wird, müssen die vorhandenen
Luftaustrittsgitter oder Öffnungen frei und beim Feuern geöffnet sein.
Im Strahlungsbereich des Vita Systems 2015 dürfen bis zu einem
Abstand von mindestens 80 cm, gemessen ab Vorderkante Feuerrau-
möffnung, keine Gegenstände aus brennbaren Materialien aufgestellt
werden.
Gegenstände aus brennbaren Materialien dürfen auf freien Oberflä-
chen des Vita Systems 2015 nicht abgestellt werden.
Keine Unterdruck erzeugenden Geräte in der gleichen Etage/im
gleichen Raumluftverband verwenden (z.B. Dunstabzugshaube in der
Küche). Hier besteht die Gefahr des Rauchaustritts in den Wohnraum.
Außerhalb des Strahlungsbereiches dürfen an der Kaminverkleidung
im Abstand von 5 cm keine brennbaren Gegenstände oder Materialien
abgestellt oder verbaut werden, wenn die Oberflächentemperatur
>85 °C beträgt oder erreicht werden kann.
Beachten Sie, dass sich eine im Betrieb befindliche Kaminanlage sehr
stark aufheizt. An der Scheibe können Temperaturen von über 300 °C
entstehen. Benutzen Sie immer den mitgelieferten Hitzeschutz-
handschuh und den Bediengriff.
Feuerstätten dürfen in Deutschland nur gemäß der 1. BlmSchV
betrieben werden.
Verbrennungsluft - Umluft - Frischluft
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