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Abgassysteme; Bautechnische Einheit; Raumluftunabhängige Betriebsweise - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CU3 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Abgas-/Zuluftsystem

4.1 Abgassysteme

Für Abgasanlagen bestehen für Brennwertfeuerstätten die nach-
folgenden Anforderungen hinsichtlich Ausführung und Aufstel-
lung:
Vor Beginn der Arbeiten an der Abgasanlage sollte sich der
Heizungsfachbetrieb mit dem zuständigen Bezirksschorn-
steinfegermeister abstimmen.
Es ist empfehlenswert, die Beteiligung des Bezirksschornsteinfe-
germeisters mit einem Formblatt (erhältlich beim örtlichen Bau-
amt) aktenkundig zu machen. Gasfeuerungsstätten müssen
innerhalb des selben Geschosses, in dem sie aufgestellt sind, an
Hausschornsteine angeschlossen werden (keine Trenndecken
durchstoßen).

Bautechnische Einheit

Die vorausgehend beschriebenen Anforderungen sind generell
bei den gemeinsam mit dem Vitocrossal CE-zertifizierten Abgas-
systemen (Zubehör) erfüllt.
Die Zertifizierung der Viessmann Abgas-/Zuluftsysteme (AZ-Sys-
teme) für raumluftunabhängigen Betrieb in Verbindung mit dem
Vitocrossal als bautechnische Einheit ist beantragt für:
senkrechte Dachdurchführung
Außenwandführung im Doppelrohr
Vorteile der bautechnischen Einheit:
Kein rechnerischer Funktionsnachweis zur Abgasleitung nach
EN 13384 im Einzelfall erforderlich
Gemäß Landesbauordnung ist in einigen Bundesländern (z. B.
Nordrhein-Westfalen) keine Dichtheitskontrolle durch den
Bezirksschornsteinfegermeister bei Inbetriebnahme erforderlich
Künftig ist eine vereinfachte Sichtprüfung durch den Bezirks-
schornsteinfegermeister in zweijährigem Abstand vorgesehen
Kein zusätzlicher Zulassungsnachweis durch den Hersteller der
Abgasleitung erforderlich
Im Nicht-Wohnbereich kann die Abgasleitung innerhalb des Auf-
stellraums auch ohne Hinterlüftung verlegt werden. Der Aufstell-
raum muss dann jedoch eine ausreichende Zuluftöffnung ins Freie
haben (gem. TRGI '86/96).
Nenn-Wärmeleistung bis 50 kW:
2
2
150 cm
bzw. 2 × 75 cm
Nenn-Wärmeleistung über 50 kW (z. B. Vitocrossal 300, 66 kW):
2
150 cm
und für jedes über 50 kW hinausgehende kW 2 cm
a Für die Aufstellung des Gerätes gelten die landesgesetzli-
chen Bestimmungen bzw. die TR-Gas sowie die ÖVGW-
Richtlinien.
Die einfache Abgasleitung muss eine baurechtliche Zulassung
des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) haben (raumluft-
abhängige Betriebsweise).
Die als Zubehör lieferbare Abgasleitung ist mit Zulassungsbe-
scheid Z-7.2-1104 zugelassen.
Raumluftunabhängige Betriebsweise
Die Gas-Brennwertkessel Vitocrossal sind aufgrund ihrer
geschlossenen Verbrennungskammer für den raumluftunabhängi-
gen Betrieb einsetzbar. Sie gehören zu den Gerätebauarten C
C
, C
oder C
gemäß TRGI '86/96.
43x
53x
63x
Für diese Gerätebauarten besteht eine gemeinsame Zulassung
von Vitocrossal und AZ-System (siehe ab Seite 23, EG-Baumus-
terprüfbescheinigung). Für diese Bauarten entfällt in einigen Bun-
desländern die Dichtheitsprüfung (Überdruckprüfung) bei
Inbetriebnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister und
der Nachweis der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des
DIBt.
VITOCROSSAL 300
Dabei ist zu unterscheiden, ob der Brennwertkessel im Wohnbe-
reich (Aufenthaltsraum) oder im Nicht-Wohnbereich (Aufstell-
raum) aufgestellt werden soll.
Die Aufstellung des Vitocrossal im Wohnbereich ist möglich,
wenn die Abgasleitung im Aufenthaltsraum in einem Schutzrohr
geführt und luftumspült ist (AZ-System, raumluftunabhängige
Betriebsweise).
Bauaufsichtliche Zulassung
Systemzertifizierung
Systemzertifizierung nach DVGW-VP 113 und EG-Gasgeräte-
Richtlinie 90/396/EWG in Verbindung mit Abgasleitungen aus PPs
der Fa. Skoberne
Vitocrossal 300
2
Vitodens 200,
Typ WB2A
Vitodens 300,
Typ WB3A
Vitodens 300
(Mehrkesselanlage)
Vitodens 333,
Typ WS3A
Vitolaplus 300
Vitoplus 300
Es sind die Dimensionierungsvorgaben gemäß Seite 26 bis 33
einzuhalten. Die Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung
,
erfolgt über ein konzentrisches Doppelrohr (AZ-System). Im Ring-
33x
spalt zwischen äußerem Zuluftrohr aus Aluminium und Abgaslei-
tung wird die Verbrennungsluft herangeführt. Durch das Innenrohr
aus Kunststoff (PPs) werden die Abgase abgeführt.
Für die gemeinsam mit dem Gas-Brennwertkessel geprüften
Abgas-/Zuluftsysteme entfällt in einigen Bundesländern (z. B.
Nordrhein-Westfalen) die Dichtheitsprüfung (Überdruckprüfung)
durch den Bezirksschornsteinfegermeister bei der Inbetrieb-
nahme.
CE-0085 BN 0570
CE-0085 BO 0342
CE-0085 BO 0338
ÖVGW G 2.737
CE-0085 BO 0338
CE-0645 BO 0107
CE-0645 BM 112.2
VIESMANN
21
4

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