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Kondenswasseranfall Und Neutralisation; Abgassysteme; Bautechnische Einheit - Viessmann VITOCROSSAL 300 Anleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)

Kondenswasseranfall und Neutralisation

Die beim Betrieb des Heizkessels anfallende Kondenswassermenge
kann dem Diagramm entnommen werden. Dabei handelt es sich bei
den angegebenen Kondenswassermengen um in der Praxis etwa auf-
tretende Betriebswerte. Nicht berücksichtigt sind hierbei die Kondens-
wassermengen, die in der Abgasanlage anfallen.
Das Kondenswasser aus der Abgasanlage wird zusammen mit dem
Kondenswasser aus dem Heizkessel direkt oder (falls erforderlich)
über die zum Heizkessel als Zubehör lieferbare Neutralisationsein-
richtung in das Abwassernetz eingeleitet.
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
20
30
40
Heizungsrücklauftemperatur in °C
A Abgastemperatur Voll-Last
B Abgastemperatur Teillast

4.10 Abgassysteme

Für Abgasanlagen bestehen für Brennwertfeuerstätten die nachfol-
genden Anforderungen hinsichtlich Ausführung und Aufstellung:
Vor Beginn der Arbeiten an der Abgasanlage sollte sich der Hei-
zungsfachbetrieb mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister abstimmen.
Es ist empfehlenswert, die Beteiligung des Bezirksschornsteinfeger-
meisters mit einem Formblatt (erhältlich beim örtlichen Bauamt) akten-
kundig zu machen. Gasfeuerungsstätten müssen innerhalb des sel-
ben Geschosses, in dem sie aufgestellt sind, an Hausschornsteine
angeschlossen werden (keine Trenndecken durchstoßen).

Bautechnische Einheit

Die vorausgehend beschriebenen Anforderungen sind generell bei
den gemeinsam mit dem Vitocrossal CE-zertifizierten Abgassystemen
(Zubehör) erfüllt.
Die Zertifizierung der Viessmann Abgas-/Zuluftsysteme (AZ-Systeme)
für raumluftunabhängigen Betrieb in Verbindung mit dem Vitocrossal
als bautechnische Einheit ist beantragt für:
■ senkrechte Dachdurchführung
■ Außenwandführung im Doppelrohr
Vorteile der bautechnischen Einheit:
■ Kein rechnerischer Funktionsnachweis zur Abgasleitung nach
DIN EN 13384 im Einzelfall erforderlich
■ Gemäß Landesbauordnung ist in einigen Bundesländern (z. B.
Nordrhein-Westfalen) keine Dichtheitskontrolle durch den Bezirks-
schornsteinfegermeister bei Inbetriebnahme erforderlich
■ Künftig ist eine vereinfachte Sichtprüfung durch den Bezirksschorn-
steinfegermeister in zweijährigem Abstand vorgesehen
■ Kein zusätzlicher Zulassungsnachweis durch den Hersteller der
Abgasleitung erforderlich
Gas-Brennwertkessel
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
50
60
70
C Kondenswassermenge 60 kW
D Kondenswassermenge 45 kW
E Kondenswassermenge 35 kW
F Kondenswassermenge 26 kW
Dabei ist zu unterscheiden, ob der Brennwertkessel im Wohnbe-
reich (Aufenthaltsraum) oder im Nicht-Wohnbereich (Aufstellraum)
aufgestellt werden soll.
Die Aufstellung des Vitocrossal im Wohnbereich ist möglich, wenn
die Abgasleitung im Aufenthaltsraum in einem Schutzrohr geführt und
luftumspült ist (AZ-System, raumluftunabhängige Betriebsweise).
Im Nicht-Wohnbereich kann die Abgasleitung innerhalb des Aufstell-
raums auch ohne Hinterlüftung verlegt werden. Der Aufstellraum muss
dann jedoch eine ausreichende Zuluftöffnung ins Freie haben (gem.
TRGI 2008).
Nenn-Wärmeleistung bis 50 kW:
150 cm
2
bzw. 2 × 75 cm
2
Nenn-Wärmeleistung über 50 kW (z. B. Vitocrossal 300, 60 kW):
2
150 cm
und für jedes über 50 kW hinausgehende kW 2 cm
a Für die Aufstellung des Gerätes gelten die landesgesetzlichen
Bestimmungen bzw. die TR-Gas sowie die ÖVGW-Richtlinien.
Die einfache Abgasleitung muss CE-zertifiziert und zugelassen sein.
Die als Zubehör lieferbare Abgasleitung ist nach DIN EN 14471 CE-
zertifiziert und zugelassen.
Systemzertifizierung
Systemzertifizierung nach DVGW-VP 113 und EG-Gasgeräte-Richtli-
nie 90/396/EWG in Verbindung mit Abgasleitungen aus PPs der Fa.
Skoberne
4
2
VIESMANN
39

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