1.6 Eignung des Fahrzeugs zur Aufnahme von Hecklasten und Festlegung der zulässigen Trägernutzlast
Durch Wägung und Berechnung ist zu prüfen, ob durch den Betrieb des Heckträgers die zulässigen Achslasten und das
zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten werden und ob durch die zusätzliche Hecklast die
Vorderachse nicht unzulässig entlastet wird.
Werden nicht alle Personen berücksichtigt, so ist die Personenzahl bei Verwendung des Trägers entsprechend zu
berücksichtigen (je Person 75 kg). Die erforderlichen Berechnungsschritte sind in den nachfolgenden Schritten 1 bis 6
aufgeführt.