1.4 Amtliches Kennzeichen und Beleuchtungseinrichtung
Durch die Beladung des Heckträgers werden die Heckbeleuchtungseinrichtungen des Fahrzeuges ganz oder
teilweise verdeckt.
Der Träger ist daher mit einem Leuchtenträger ausgerüstet, der die vorgeschriebene Fahrzeugbeleuchtung und
das amtliche Kennzeichen wiederholt.
Das Kennzeichen ist mittig zwischen den Kennzeichenleuchten zu montieren.
1.5 Wartung und Korrosionsschutz
Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit den Heckträger auf Schäden an der Oberflächenversiegelung und bessern Sie ggf.
entstandene Beschädigungen unverzüglich mit geeigneten Mitteln aus. Versehen Sie alle Hohlräume der Trägers mit
Hohlraumversiegelung. Dieses gilt insbesondere, wenn der Träger unter ''erschwerten" Bedingungen verwendet wird
(starker Steinschlag, Streusalz, etc.).
Benutzen Sie zur Reinigung Ihres Heckträgers niemals einen Hochdruckreiniger
(Gefahr der Beschädigung des Oberflächenschutzes!!!).