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Umrüstung, Wartung, Instandsetzung - Terex TL65 Betriebsanleitung

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2.16 Umrüstung, Wartung, Instandsetzung
Erdbaumaschinen dürfen nur unter Leitung einer
vom Unternehmer bestimmten, geeigneten Person
und unter Beachtung der Betriebsanleitung des
Herstellers umgerüstet, gewartet oder repariert
werden.
Nach jeder Umrüstung von Arbeitswerkzeugen hat
der Fahrer sich von der korrekten Befestigung bzw.
Verriegelung des Schnellwechslers zu überzeu-
gen.
Arbeiten, z. B. an
• Bremsanlagen
• Lenkanlagen
• Hydraulikanlagen
• Elektroanlagen
der Maschine dürfen nur von hierfür ausgebildetem
Fachpersonal ausgeführt werden.
Die Standsicherheit muss bei allen Arbeiten an der
Maschine jederzeit gewährleistet sein.
Die Arbeitseinrichtung ist durch Absetzen auf den
Boden oder gleichwertige Maßnahmen, z.B. Zylin-
derstützen, Stützböcke, gegen Bewegung zu si-
chern. Bei laufendem Motor darf der ungesicherte
Knickbereich von knickgelenkten Ladern nicht
betreten werden.
Zum Aufbocken der Erdbaumaschine sind Hubge-
räte so anzusetzen, dass ein Abrutschen verhin-
dert wird. Schrägstellungen der Heber oder deren
schräges Ansetzen ist zu vermeiden.
Angehobene Erdbaumaschinen sind durch Unter-
bauen, z.B. mit Kreuzstapeln aus Bohlen oder
Kanthölzern oder stählernen Abstützböcken, zu
sichern.
Erdbaumaschinen, die mit Arbeitseinrichtungen
angehoben wurden, sind unmittelbar nach dem
Anheben standsicher zu unterbauen. Arbeiten
unter hochgestellter Maschine, die nur durch die
Hydraulik gehalten wird, sind verboten.
TL65
Sicherheit und Unfallverhütung 2
Vor allen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
sind die Antriebsmotoren Stillzusetzen. Von dieser
Forderung darf nur bei Wartungs- oder Instandset-
zungsarbeiten abgewichen werden, die ohne An-
trieb nicht durchgeführt werden können.
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der
Hydraulikanlage ist diese drucklos zu machen.
Dazu ist bei abgestelltem Antriebsmotor die Ar-
beitseinrichtung auf den Boden abzusetzen und
alle hydraulischen Steuerhebel solange zu betäti-
gen bis die Hydraulikanlage drucklos ist.
Vor Arbeiten an der Elektroanlage oder bei Licht-
bogenschweißungen am Gerät muss der An-
schluss zur Batterie unterbrochen werden.
Beim Abklemmen der Batterie ist zuerst der Mi-
nuspol, dann der Pluspol abzuklemmen. Beim
Anklemmen ist in umgekehrter Reihenfolge vorzu-
gehen.
Bei Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Batte-
rie ist diese mit isolierendem Material abzudecken;
Werkzeug darf nicht auf der Batterie abgelegt wer-
den.
Schutzeinrichtungen
dürfen nur bei stillgesetztem und gegen unbefug-
tes Ingangsetzen gesichertem Antrieb geöffnet
oder entfernt werden. Schutzeinrichtungen sind
z.B. Motorklappen, Türen, Schutzgitter, Verklei-
dungen.
Nach Beendigung von Montage-, Wartungs- oder
Instandsetzungsarbeiten müssen alle Schutzein-
richtungen wieder ordnungsgemäß angebracht
werden.
Schweißarbeiten an tragenden Teilen von Erd-
baumaschinen dürfen nur nach Rücksprache mit
dem Hersteller nach den anerkannten Regeln der
Schweißtechnik ausgeführt werden.
An Schutzaufbauten (ROPS, FOPS) dürfen keine
Schweißungen oder Bohrungen vorgenommen
werden.
bewegter
Maschinenteile
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