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Umrüstung, Wartung, Instandsetzung - Terex TL120 Betriebsanleitung

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2.17 Umrüstung, Wartung,
Instandsetzung
Erdbaumaschinen dürfen nur unter Leitung einer vom
Unternehmer bestimmten, geeigneten Person und
unter Beachtung der Betriebsanleitung des Herstel-
lers umgerüstet, gewartet oder repariert werden.
Nach jeder Umrüstung von Arbeitswerkzeugen hat
der Fahrer sich von der korrekten Befestigung bzw.
Verriegelung des Schnellwechslers zu überzeugen.
Arbeiten, z. B. an
– Bremsanlagen,
– Lenkanlagen,
– Hydraulikanlagen,
– Elektroanlagen
der Maschine dürfen nur von hierfür ausgebildetem
Fachpersonal ausgeführt werden.
Die Standsicherheit muss bei allen Arbeiten an der
Maschine jederzeit gewährleistet sein.
Bei Arbeiten an und besonders unter der Maschine ist
diese mit Unterlegkeilen gegen Wegrollen zu sichern.
Die Arbeitseinrichtung ist durch Absetzen auf den Bo-
den oder gleichwertige Maßnahmen, z. B. Zylinder-
stützen, Stützböcke, gegen Bewegung zu sichern.
Bei laufendem Motor darf der ungesicherte Arbeits-
und Knickbereich nicht betreten werden.
Zum Aufbocken der Erdbaumaschine sind Hubgeräte
so anzusetzen, dass ein Abrutschen verhindert wird.
Schrägstellungen der Heber oder deren schräges An-
setzen ist zu vermeiden.
Angehobene Erdbaumaschinen sind durch Unterbau-
en, z. B. mit Kreuzstapeln aus Bohlen oder Kanthöl-
zern oder stählernen Abstützböcken, zu sichern.
Erdbaumaschinen, die mit Arbeitseinrichtungen an-
gehoben wurden, sind unmittelbar nach dem Anhe-
ben standsicher zu unterbauen. Arbeiten unter
hochgestellter Maschine, die nur durch die Hydraulik
gehalten wird, sind verboten.
Vor allen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
sind die Antriebsmotoren stillzusetzen. Von dieser
Forderung darf nur bei Wartungs- oder Instandset-
zungsarbeiten abgewichen werden, die ohne Antrieb
nicht durchgeführt werden können.
Bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der
Hydraulikanlage ist diese drucklos zu machen. Dazu
ist bei abgestelltem Antriebsmotor die Arbeitseinrich-
tung auf den Boden abzusetzen und alle hydrauli-
schen Steuerhebel solange zu betätigen, bis die
Hydraulikanlage drucklos ist.
Betriebsanleitung Radlader TL120
Sicherheit und Unfallverhütung
Vor Arbeiten an der Elektroanlage oder bei Licht-
bogenschweißungen am Gerät muss der An-
schluss zur Batterie unterbrochen werden.
Beim Abklemmen der Batterie ist zuerst der Mi-
nuspol, dann der Pluspol abzuklemmen. Beim An-
klemmen ist in umgekehrter Reihenfolge
vorzugehen.
Bei Instandhaltungsarbeiten im Bereich der Batte-
rie ist diese mit isolierendem Material abzudecken;
Werkzeug darf nicht auf der Batterie abgelegt wer-
den.
Schutzeinrichtungen bewegter Maschinenteile dürfen
nur bei stillgesetztem und gegen unbefugtes Ingang-
setzen gesichertem Antrieb geöffnet oder entfernt
werden. Schutzeinrichtungen sind z. B. Motorklap-
pen, Türen, Schutzgitter, Verkleidungen.
Nach Beendigung von Montage-, Wartungs- oder In-
standsetzungsarbeiten müssen alle Schutzeinrich-
tungen wieder ordnungsgemäß angebracht werden.
Schweißarbeiten an tragenden Teilen von Erdbauma-
schinen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Her-
steller nach den anerkannten Regeln der
Schweißtechnik ausgeführt werden.
An Schutzdächern (ROPS, FOPS) dürfen keine
Schweißungen oder Bohrungen vorgenommen wer-
den.
Vor Beginn von Arbeiten an der Hydraulikanlage
muss der Betriebs-, Steuer-, Stau- und der Tankin-
nendruck abgebaut werden.
Verschlucken von Schmierstoffen oder lange und
wiederholte Hautkontakte, können zu gesundheitli-
cher Gefährdung führen. Bei bestimmungsgemäßem
Gebrauch besteht keine besondere Gesundheitsge-
fährdung. Die Sicherheitsdatenblätter der Mineralöl-
gesellschaften sind zu beachten.
Es dürfen nur die vom Hersteller vorgeschriebenen
Hydraulikschläuche verwendet werden.
Hydraulikschläuche müssen fachgerecht verlegt und
montiert werden.
In der Nähe von Kraftstoff oder Batterien ist das Rau-
chen und der Umgang mit offenen Flammen verbo-
ten.
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