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Verfügbare Sprachen

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• Fleisch sollte grundsätzlich in geschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden, am
besten auf der Glasablage über den Gemüseschalen, da hier die Temperatur am
kältesten ist.
• Obst und Gemüse können auch ohne Schutzfolie im Gemüsefach aufbewahrt werden.
• Um Kälteverlust zu verhindern, vermeiden Sie es, die Tür unnötigerweise zu öffnen oder
sie zu lange geöffnet zu halten.

Gefrierschrank

Im Gefrierschrank können frische oder eingefrorene Speisen für die auf der Verpackung
angegebene Zeit tiefgekühlt aufbewahrt werden. Außerdem dient der Gefrierschrank zur
Herstellung von Eiswürfeln.
• Um frische Speisen einzufrieren: Geben sie die frischen einzufrierenden Speisen in
luftdicht verschlossenen Behältern verpackt in den Gefrierschrank. Ideal hierfür sind
spezielle Gefrierbeutel, dicke Aluminiumfolie (ggf. zweimal umwickeln), Polyethylen-
Beutel und Kunststoffbehälter.
• Frische einzufrierende Speisen nicht direkt in Kontakt zu bereits tiefgekühlten Speisen
stellen.
• Vermerken Sie auf dem Gefrierbehälter immer das Einfrierdatum und den Inhalt, und
lagern Sie das Gefriergut nicht länger als das angegebene Haltbarkeitsdatum.
Bei einem eventuellen Stromausfall oder bei einem Defekt bleibt die Temperatur im
Gefrierschrank tief genug, um die Konservierung der Lebensmittel zu gewährleisten.
Vermeiden Sie es aber in dieser Zeit die Gefrierschranktür zu öffnen, damit die Kälte so
lange wie möglich im Gerät verbleibt.
• Die höchstmögliche Gefriermenge in 24 Stunden ist auf dem Matrikelschild angegeben
(siehe Gefriervolumen).
• Niemals heiße oder warme Speisen in den Gefrierschrank geben.
• Wenn Sie tiefgekühlte Lebensmittel kaufen und in den Gefrierschrank geben,
prüfen Sie, dass die Verpackung nicht beschädigt ist.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die empfohlene Temperatur für die Konservierung sind
in der Regel auf der Verpackung des Tiefkühlgutes angegeben. Für die Konservierung
und die Zubereitung halten Sie sich an die Angaben des Herstellers. Sollten keine
entsprechenden Hinweise vorhanden sein, sollten die Speisen nicht länger als 3 Monate
aufbewahrt werden.
• Geben Sie das Gefriergut so schnell wie möglich nach dem Einkauf in den
Gefrierschrank.
• Wenn die Lebensmittel einmal aufgetaut sind, dürfen sie nicht wieder eingefroren
werden, sondern sollten so schnell wie möglich zubereitet werden, um sie direkt zu
verzehren oder sie gekocht wieder einzufrieren.
DE - 21 -

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