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Hark 40 GT Aufbau- Und Bedienungsanleitung Seite 7

Dauerbrand-kaminofen
Inhaltsverzeichnis

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Betrieb mit Kohleprodukten
Wenn Sie Ihren Dauerbrandofen mit Kohleprodukten (Braunkoh-
lebriketts oder Steinkohle) betreiben möchten, sollten Sie diesen
zunächst mit Holz in Betrieb nehmen. Gehen Sie hierzu genau
nach dem Absatz „Normale Inbetriebnahme" vor. Wenn der
Zeitpunkt erreicht ist, dass Sie im Holzbetrieb die Betriebstempera-
tur von Ofen und Abgassystem erreicht haben (guter Zug und spür-
bare Hitzeentwicklung), legen Sie 2 kg Steinkohle oder 2-3 Braun-
kohlebriketts auf. Lassen Sie beide Zuluftregler noch für 10-15
Minuten vollständig geöffnet. Anschließend kann die Sekundär-
HARK 40 GT
Nennwärmeleistung
6 Kilowatt (kW)
Scheitholz
Braunkohlebrikett
Steinkohle (Ancit, Nussgröße 3)
Steinkohle in Dauerbrandbetrieb
Holzbrikett
Zu Ihrer Orientierung:
• Ein Holzscheit aus Buche hat eine Länge von ca. 25 cm und einen Um-
fang von ca. 25 cm (Durchmesser ca. 8 – 10 cm) mit einem Gewicht
von ca. 0,8 kg.
• Ein Braunkohlebrikett wiegt ca. 0,55 kg.
• 2 kg Steinkohle in einen Putzeimer gefüllt, entsprechen etwa
3,5 Litern, 5 kg Steinkohle etwa 8 Litern.
In dieser Tabelle können Sie die, für Ihren Dauerbrandofen zulässigen,
Brennstoffmengen ablesen, die innerhalb von einer Stunde aufgelegt wer-
den dürfen. Diese Brennstoffmenge wird jedoch nicht auf einmal in den
Feuerraum gelegt, sondern der Feuerstätte in zwei oder drei Auflagen
zugeführt. Grundsätzlich sollten Sie jedoch beachten, dass Sie erst dann
wieder Brennstoff nachlegen, wenn die vorhergehende Brennstoffauflage
weitgehend heruntergebrannt ist. Dies erkennt man daran, dass ein Glut-
bett entstanden ist, und die Flammenbildung dem Ende zugeht. Wenn
Brennstoff nachgelegt wird, bevor dieser Zustand erreicht ist, kann dies
auch zu einer Überlastung der Feuerstätte führen. Zudem hat das Öffnen
der Tür bei langer Flammbildung den Nachteil, dass übermäßig Rauch
austreten kann. Gerade bei Kohleprodukten beträgt die Brenndauer einer
Auflage mehrere Stunden. Hier sollten Sie erst weiteren Brennstoff aufle-
gen, wenn Sie sehen, dass die Kohlestücke weitgehend verbrannt sind.
Nach Erreichen der Betriebstemeperatur von Feuerstätte und Schornstein
müssen die Luftregler eingeregelt werden.
im Kamin- & Kachelofenbau
Auflagemenge pro Stunde in kg bei
Nennwärmeleistung (Normalleistung)
1,7
1,3
0,9
einmalige Brennstoffauflage von max. 5kg, jedoch nicht pro Stunde (siehe Hinweis Seite 14)
Holzbriketts bestehen aus hochverdichteten Holzspänen. Sie dürfen keine Bindemittel oder Zusatzstoffe
wie Paraffin enthalten. Es gibt Holzbriketts, bei denen die Heizleistung von einem Stück schon die
Nennwärmeleistung des Ofens überschreitet!
Die Angaben zur Heizleistung auf der Verpackung sind daher genau zu beachten.
Gegebenenfalls kann der Brennstoffhändler Auskunft zur Heizleistung (kW) machen.
-7-
luftzufuhr vollständig geschlossen und die Primärluftzufuhr auf
die gewünschte Leistungsstufe im Automatikbereich gestellt
werden. Die Automatik regelt die Luftzufuhr jetzt in Abhängigkeit
von der Ofentemperatur. Weitere Hinweise zur Kohlefeuerung
finden Sie auf Seite 14.
Brennstoffmenge
Die zulässigen Brennstoffmengen sind in der folgenden
Tabelle aufgeführt.
Auflagemenge pro Stunde in Stück bei
Nennwärmeleistung (Normalleistung)
2 Scheite
2– 3 Stück
Beim Betrieb mit Holz ist der Primärluftregler tendenziell zu schließen und
über den Sekundärluftregler zu regeln, beim Betrieb mit Kohle Sekun-
därluftregler schließen und über den Primärluftregler regeln (siehe auch
Hinweise im Kapitel "Normale Inbetriebnahme" auf Seite 4).
Der Dauerbrandofen darf nur mit den angegebenen Brennstoffen
!
betrieben werden, alle anderen Brennstoffe sind nicht zulässig.
Gefahrenhinweise für Feuerstätten in brennbarer Umgebung!
Die Tabelle gibt die erforderliche Brennstoffmenge an, um die Nenn-
wärmeleistung (Normalbetrieb) des Ofens zu erreichen. Die auf dem
Typenschild und in dieser Bedienunganleitung angegebenen Abstän-
de zu brennbaren Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sind nur
dann ausreichend, wenn die Feuerstätte nicht überlastet wird! Achten
Sie darauf, dass Sie die angegebenen Brennstoffmengen in keinem Fall
überschreiten. Brennbare Bauteile und Einrichtungsgegenstände dürfen
nie mehr als 85°C erhitzt werden (Brandgefahr). Eine nicht brennbare
Anbauwand geringer Stärke mit rückseitig angebauten Einbaumöbeln
ist wie eine brennbare Wand zu behandeln (Mindestabstände einhal-
ten). Eine Überlastung der Feuerstätte kann zu vorzeitigem Verschleiß
und Schäden führen. Für die Folgen einer Überlastung der Feuerstätte
werden Garantie, Gewährleistungs- und Haftungsansprüche jeglicher
Art ausdrücklich ausgeschlossen.

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