Bedienungsanleitung
für Radiante 450/30 K ECOplus
Jedes Hark - Produkt wird einer eingehenden Qualitätsprüfung
unterzogen. Hierbei wird sorgfältig auf Materialbeschaffenheit,
Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktionsfähigkeit
des Kamins gewähren zu können. Es ist wichtig, dass Sie vor der
Inbetriebnahme des Kamins alle Punkte dieser Anleitung zur
Kenntnis nehmen und beim Betrieb beachten.
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von Kami-
nen betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt zu beachten
(z.B. Bauordnung des einzelnen Bundeslandes, Feuerungsverordnung,
DIN V 18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384 für Schorn-
steinberechnungen, EN 13229 für Kamine sowie örtliche Vorschriften).
Um die Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu gewähr-
leisten, ist vor der Installation des Kamins der zuständige Schornstein-
fegermeister zu informieren. Er wird die örtlichen Gegebenheiten vor der
Montage prüfen und die Feuerstätte vor der Inbetriebnahme abnehmen.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe soll mindestens 4 m betragen. Die-
se Höhe wird gemessen vom Rauchrohreintritt des Kamins in den
Schornstein bis zur Mündung des Schornsteins über dem Dach. Der
Querschnitt des Schornsteins sollte idealerweise dem des Rauchrohr-
stutzens der Radiante entsprechen (Durchmesser 15 cm = 177 cm²).
Bei
abweichenden
Schornsteinquerschnitten
eine technische Prüfung in Form einer Schornsteinquer-schnittbe-
rechnung erfolgen.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert
werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Es sei denn, die Feu-
erstätte wird an eine ausreichend dimensionierte Verbrennungs-
luftleitung angeschlossen, über die die Verbrennungsluft direkt
aus dem Freien zugeführt wird. Für den letztgenannten Fall muss
ein Durchbruch in der Außenwand des Hauses vorgesehen werden.
Abb. A
1.5. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in
sollte
vorab
Grundfläche aufgestellt
Bitte beachten Sie, dass die Verbrennungsluftleitung und das Gitter in der
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Außenwand regelmäßig auf Verunreinigungen zu prüfen sind. Laubreste,
Pollen oder Spinnenweben können die Verbrennungsluftleitung derart
zusetzen, dass der Feuerstätte nicht mehr genügend Verbrennungs-
luft zugeführt wird und es somit zu erheblichen Funktions-
beeinträchtigungen kommen kann.
Eine Küchendunstabzugshaube im Abluftbetrieb, die sich im Raum-
luftverbund mit dem Kamin befindet, kann den Betrieb der Feuerstätte
ebenfalls beeinträchtigen, da sie große Mengen verbrauchter Luft ins
Freie transportiert. Diese Luft muss dem Raumverbund durch eine ent-
sprechend große Verbrennungsluftleitung wieder zugeführt oder die
Dunstabzugshaube muss mit einem Fensterkontaktschalter versehen
bzw. auf Umluft umgerüstet werden. Dieser Fensterkontaktschalter wird
an einem kippfähigen Fenster installiert und gewährleistet, dass die
Dunstabzugshaube nur betrieben werden kann, wenn das Fenster gekippt
ist.
1.6. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
Dieser Wanddurchbruch ist mit einem Außenwanddurchlass zu
versehen, der mit Hilfe von Aluflexrohren (Durchm. 125 mm), die
im Hark-Zubehörprogramm erhältlich sind, mit dem Stutzen für die
Verbrennungsluftzufuhr an der Radiante verbunden werden muss.
Das Aluflexrohr ist mechanisch gegen Beschädigungen zu schützen
und zusätzlich mit Wärmedämmung und Dampfsperre zu versehen.
Als Faustformel gilt: Die Verbrennungsluftleitung sollte nicht län-
ger als 12 m sein. Für jede Richtungsänderung (90°) sind 3 Meter
Leitungslänge abzuziehen. Wenn die Leitung sehr viel länger wird oder
besonders viele Richtungsänderungen haben muss, kann sie zum
Ausgleich mit größerem Durchmesser verlegt werden. Grundsätzlich
ist ein runder Querschnitt der Luftleitung günstiger, als ein recht-
eckiger Kanal. Wenn ein rechteckiger Kanal erforderlich ist, so ist sein
"hydraulischer Durchmesser" zu berücksichtigen. Das heißt, seine
Querschnittsfläche muss entsprechend dem höheren Widerstand
größer ausfallen, als bei einer Leitung mit rundem Querschnitt. Luft-
eintrittsöffnungen dürfen nicht leicht verschließbar angeordnet sein.
Für ausreichende Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw.
-ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen
4 m
Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
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einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren.
bestehen und der statischen Last des Kamins standhalten. Unge-
eignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender
Estrich, sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser
Art sollten durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausge-
tauscht werden. Dabei muss außerdem beachtet werden, dass
zwischen
Zement-Estrich
und
Versorgungsleitungen (Trittschalldämmung, Wärmedämmung, Elek-
troleitungen etc.) verlegt sind. Der Verbundestrich muss in der Größe
des Kaminsockels hergestellt werden. Achten Sie dringend darauf,
dass zwischen dem Verbundestrich und dem schwimmenden Estrich
eine Bewegungsfuge angeordnet ist. Alternativ kann eine Lastvertei-
lungsplatte mit Estrichdrehstützen installiert werden.
Betondecke
keinerlei
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