GE/GZ 1.105 60 - 105 kW
5.1
Wartung
Die gesetzlichen Vorschriften schreiben eine jähr-
liche Wartung der Heizungsanlage vor. Der Brenner
ist zu reinigen (Gebläserad, Mischsystem,
Zündeinrichtung, Ionisationselektroden etc.) und
die Position der Zündelektroden zu kontrollieren (s.
Bild 13).
Zur Durchführung von Wartungsarbeiten kann der
Gehäusedeckel mit den Funktionsteilen nach Lösen
von 4 Schnellverschlüssen vom Brennergehäuse
getrennt und nach dem Herausziehen in eine der
Service-Aufnahmen eingehängt werden.
5.2
Messung des Ionisationsstromes
Messbrücke für IS-Strom (s. Bild 11) entfernen und
ein Gleichstrommessgerät 0-10 µA (0-50 µA) an-
schließen. Der Ionisationsstrom sollte mindestens
3 µA betragen, besser noch 5µA. Nach Beendigung
des Messvorganges Brücke wieder einsetzen.
Bild 11: Lüsterklemme zur Messung des Ionisations-
stromes
Störabschaltung testen
•
Messbrücke (s. Bild 11) entfernen. Brenner starten.
Nach Ablauf der Sicherheitszeit muss der Gasfeue-
rungsautomat auf Störung gehen. Brücke wieder
einsetzen und Gasfeuerungsautomat entstören.
5.3
Einstellmaße
Bild 12: Maß B
Bild 13:
Zündelektrode
5. Wartung
9