GE/GZ 1.105 60 - 105 kW
3.1
Brandschutz
Der Einbau thermisch beeinflusster Gas-
Absperrarmaturen ist in vielen Bundes-
ländern vorgeschrieben. Die Grundlage ist die je-
weils gültige Muster-Feuerungsverordnung der
Bundesländer.
Laut Muster-Feuerversicherungsverordnung
(M-FeuVo) sowie der Bauordnungen der Länder sind
für Brandschutz an Gasanlagen Gas-Absperrarma-
turen bzw. Brandschutz-Ventile erforderlich. Diese
Vorrichtungen müssen bauseits installiert werden.
3.2
Montage des Brenners
Der Brenner GE/GZ 1.105 muss in Übereinstim-
mung mit den gültigen Vorschriften eingebaut und
darf nur in gut belüfteten Räumen betrieben
werden. Die Instruktionen vor dem Einbau und
Betrieb des Brenners sind zu beachten.
Zur Befestigung des Gasbrenners am Kessel dient
der mitgelieferte Schiebeflansch, der mit 4 Schrau-
ben an der Kesselplatte befestigt wird. Der klemm-
bare Schiebeflansch ermöglicht es, das Flammrohr
in den Feuerraum so weit einzuschieben, dass es
den Erfordernissen des Kessels entspricht.
Die Langlöcher im Schiebeflansch sind für Teil-
kreisdurchmesser von 150-180 mm geeignet.
Kennzeichnung "OBEN" beachten!
Die oberen Schrauben werden fest angezogen. Die
unteren Schrauben nur auf leichten Druck anziehen,
damit sich der Schiebeflansch zusammenziehen
lässt.
Bei der Montage des Gasbrenners an einen Heiz-
kessel sind die folgenden Maße und Abmessungen
zu beachten (siehe Bild 2 sowie Kap. 7.6 Seite 17):
- Lochkreis ∅ 150
±1,5
mm
- Kesseltürbohrung ∅ min 95 mm
Nachdem der Schiebeflansch am Kessel montiert
ist, wird das Flammrohr eingeschoben und der
Schiebeflansch unter leichtem Anheben des Bren-
ners geklemmt (Inbusschlüssel 6 mm).
Bild 2:
Kesselanschluss nach DIN EN 226
3.3
Elektroanschluss
Die Verlegung der Elektro-Anschlüsse muss gemäß
den VDE- und EVU-Vorschriften erfolgen.
Der Brenneranschluss muss mit einem flexiblen Ka-
bel versehen sein, dabei dürfen Phase und Null-
Leiter nicht vertauscht werden. (s. unten: Elektro-
Anschlussschema)
Der Elektroanschluss erfolgt über eine Steckverbin-
dung, deren Buchsenteil am Brenner angebaut ist.
Bitte Schaltpläne auf Seite 13 und 14 beachten!
Achtung:
Phase und Null-Leiter dürfen nicht ver-
tauscht werden! Auf den einwandfreien
Anschluss des Schutzleiters ist zu achten!
3. Montage
Zwischen Klemme 1 (Phase) und dem Null-Leiter
muss eine Spannung von 230 V anliegen; es ist
ferner auf eine gute Erdung zu achten.
Der Gasbrenner ist netzseitig mit einem 2-poligen
Hauptschalter auszurüsten.
3.4
Gasanschluss
Der Gasanschluss darf nur von einem zugelassenen
Fachmann erstellt werden.
Bitte beachten Sie die DIN-, DVGW- und die örtli-
chen Vorschriften.
Vor dem Gasbrenner ist ein DIN-DVGW-geprüfter
Kugelhahn einzubauen.
Bitte installieren Sie nach dem Kugelhahn eine Ver-
schraubung, die so angeordnet sein sollte, dass der
Gasbrenner zu Wartungsarbeiten leicht ausgebaut
werden kann.
Bei Gaseingangsdrücken bis 100 mbar ist keine
Ausblasleitung für den Regler erforderlich.
Der Gasfließdruck sollte bei Erdgas 20 und
bei Flüssiggas 50 mbar betragen.
Auf Wunsch kann der Gasbrenner mit einem auto-
matischen Dichtheitskontrollgerät ausgerüstet wer-
den.
Das Gewicht der Gasarmaturen muss mit
einer festen Halterung abgefangen werden,
so dass die Rohrverschraubung am Brenner ent-
lastet ist.
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