4.5
Pflichten des Betreibers
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In dem EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) sind die nationale Umsetzung
der Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien
und davon besonders die Richtlinie (89/655/EWG) über die Mindest-
vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Ar-
beitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, jeweils in der gültigen Fas-
sung, zu beachten und einzuhalten.
In Deutschland ist die Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.
Der Betreiber muss sich die örtliche Betriebserlaubnis einholen und die damit
verbundenen Auflagen beachten.
Zusätzlich muss er die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für
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die Sicherheit des Personals (Unfallverhütungsvorschriften)
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die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung und Wartung)
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die Produktentsorgung (Abfallgesetz)
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die Materialentsorgung (Abfallgesetz)
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die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung)
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und die Umweltschutzauflagen einhalten.
Probenehmer Anschlussbox
Probenehmer Anschlussbox - Rev. 01 vom 14.10.2009
Betriebsanleitung