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De Dietrich ALEZIO EVOLUTION AWHP 11 TR-2 Installations- Und Wartungsanleitung Seite 12

Reversible luft/wasser-wärmepumpe
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Inhaltsverzeichnis

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1 Sicherheit
Maßnahmen zur Brand­
bekämpfung
Maßnahmen bei unbe­
absichtigter Freisetzung
Handhabung
Persönliche Schutzaus­
rüstung
Hinweise zur Abfallent­
sorgung
Bestimmungen
12
AWHP-2 MIV-3
Geeignete Löschmittel: Alle Löschmittel sind verwendbar.
Ungeeignete Löschmittel: Keins, soweit uns bekannt. Bei Bränden in der
Nähe geeignete Löschmittel verwenden.
Spezifische Gefahren:
Druckanstieg: In Anwesenheit von Luft kann sich unter bestimmten Tem­
peratur- und Druckbedingungen eine entflammbare Mischung bilden.
Bei Wärmeeinwirkung Freisetzung giftiger und korrosiver Dämpfe.
Besondere Eingriffsmethoden: Die der Wärme ausgesetzten Mengen mit
Wassernebel kühlen.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umluftunabhängiges Atemgerät.
Körpervollschutz.
Personenbezogene Schutzmittel/Vorsichtsmaßnahmen:
Haut- und Augenkontakt vermeiden.
Nicht ohne geeignete Schutzausrüstung eingreifen.
Dämpfe nicht einatmen.
Gefahrenzone evakuieren.
Leck schließen.
Jede Zündquelle fernhalten.
Freisetzungszone mechanisch belüften.
Reinigung/Dekontamination: Restprodukt verdunsten lassen.
Bei Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser ausspülen, dabei die Lider gut aus­
einander halten (mindestens 15 Minuten). Sofort einen Augenarzt konsultie­
ren.
Technische Maßnahmen: Belüftung
Vorsichtsmaßnahmen:
Rauchverbot.
Elektrostatische Aufladungen verhindern.
An gut belüftetem Ort arbeiten.
Atemschutz:
Ungenügende Lüftung: Atemschutzmaske des Typs AX.
In geschlossenen Räumen: umluftunabhängiges Atemgerät.
Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Nitrilkautschuk.
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz.
Hautschutz: Hauptsächlich aus Baumwolle gefertigte Kleidung
Industrielle Hygiene: Am Arbeitsort nicht trinken, essen oder rauchen.
Hinweis:
Die Entsorgung muss gemäß den geltenden lokalen und na­
tionalen Vorschriften erfolgen.
Produktabfälle: Hersteller oder Lieferant konsultieren, um Informationen
über Wiederverwertung oder Recycling zu erhalten.
Verschmutzte Verpackung: Wiederverwenden oder nach Dekontamination
recyceln. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.
Europäische Verordnung EG 842/2006: Flouriertes Treibhausgas gemäß
Kyoto-Protokoll.
7611955 - v04 - 21032016

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