Entleerung/Frostschutz
A
Mindestabstände
Zur vollständigen Entleerung des
Heizkessels (z. B. bei Frostgefahr)
zusätzlich das linke Kesselglied
durch den Entleerungshahn A an
der Kesselvorderseite entleeren.
Zwischen Abgasrohr und Oberfläche
der Wärmedämmung (auch von
Zubehör) muss ein Mindestabstand
von 20 mm eingehalten werden.
Damit ist sichergestellt, dass die
Oberflächentemperatur der Wärme
dämmung bei Nenn Wärmeleistung
85 ºC nicht überschreitet.
Anhang
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