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Kress 800 FME Originalbetriebsanleitung Seite 13

Fräs- und schleifmotor
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40974_BA_FME_1603.book Seite 13 Mittwoch, 2. März 2016 5:51 17
Wartung und Service
Garantie
1. Dieses Elektrowerkzeug wurde sorgfältig geprüft, ge-
testet und wurde einer strengen Qualitätskontrolle
unterzogen.
2. Wir garantieren die kostenlose Beseitigung von Mängel
am Elektrowerkzeug, die innerhalb von 24 Monaten
ab Verkaufsdatum beim Endverbraucher aufgetreten
sind und auf einen Material- oder Herstellungsfehler
zurück zu führen sind. Für einige Länder gelten indi-
viduelle Sonderregelungen hinsichtlich der Garantie-
bedingungen. Wir behalten uns vor, defekte Teile
auszubessern oder durch neue zu ersetzen. Ausge-
tauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Unsachgemäße Verwendung oder Behandlung so-
wie die Öffnung des Gerätes durch nicht autorisierte
Reparaturstellen führen zum Erlöschen der Garantie.
Von der Garantie ausgeschlossen sind: Mechani-
sche Beschädigungen durch Sturz etc., Beschädi-
gungen durch Eindringen von Wasser oder sonstigen
Flüssigkeiten, abgeschnittene und beschädigte Ka-
bel, Motorschäden und mechanische Schäden durch
unsachgemäße Überlastung, Verschleißteile z.B.
Kohlebürsten, Bohrfutter, Bohrfutterschlüssel, Bohr-
spindeln bei Abnutzung, Motoren, Netzkabel, Akkus,
Sägeblätter, Schleifteller, Staubsäcke, Zubehör all-
gemein (Bohrer, Meißel etc.). Einzelheiten zu den
verschieden Geräte-Verschleißteilen erfahren Sie
unter http://spareparts.kress-elektrik.de oder von ei-
ner unserer Servicestellen.
4. Garantieansprüche können nur bei unverzüglicher
Meldung von Mängeln (auch bei Transportschäden)
anerkannt werden. Durch Ausführung von Garantie-
leistungen wird die Garantiezeit nicht verlängert.
5. Sollten Sie die Garantie einmal in Anspruch nehmen,
so senden Sie bitte den Originalkaufbeleg, zusam-
men mit dem Gerät an uns oder die zuständige Ser-
vicestelle.
6. Durch die von uns übernommenen Garantie-Ver-
pflichtungen werden alle weitergehenden Ansprüche
des Käufers - insbesondere das Recht auf Wandelung,
Minderung oder Geltendmachung von Schadenersatz-
ansprüchen - ausgeschlossen.
7. Dem Käufer steht jedoch nach seiner Wahl das Recht
auf Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder
Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertra-
ges) zu, falls es uns nicht gelingt, evtl. auftretende
Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu be-
seitigen.
8. Nicht ausgeschlossen sind die Schadensersatzan-
sprüche nach den §§ 463, 480 Abs. 2, 635 BGB wegen
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
9. Die Bestimmungen nach Punkt 7 und 8 gelten nur für
den Bereich der Bundesrepublik Deutschland.
Technische Änderungen vorbehalten!
Deutsch 13
DE
FME-DE / 1603

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