2.6 Schutzeinrichtungen
Sicherheitshinweise und Verwendung
GEFAHR!
Explosionsgefahr!
–
Beim Zerkleinern oxidierbarer Stoffe (z.B. Metalle oder
Kohle) besteht die Gefahr der Selbstentzündung
(Staubexplosion), wenn der Feinanteil einen
bestimmten Prozentsatz überschreitet. Beim Zerklei-
nern derartiger Stoffe müssen deshalb besondere
Sicherheitsmaßnahmen ergriffen und die Arbeiten
müssen von einer spezialisierten Person beaufsichtigt
werden.
–
Das Gerät ist nicht ex-geschützt ausgeführt und ist
nicht geeignet zum Zerkleinern von explosiven Stoffen.
Hinweisschilder nicht entfernen.
n
HINWEIS!
Tauschen Sie beschädigte oder unleserliche Hinweisschilder
umgehend aus.
Eigenmächtige Umbauten an dem Gerät führen zum Verlust der von
n
Fritsch erklärten Konformität zu europäischen Richtlinien und zum
Verlust des Garantieanspruchs.
Die PULVERISETTE 19 nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
n
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewußt unter Beach-
tung der Betriebsanleitung benutzen. Insbesondere Störungen,
welche die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen
lassen!
Wenn sie nach dem Lesen der Betriebsanleitung noch Fragen oder
n
Probleme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unser
Fachpersonal.
Schutzeinrichtungen sind bestimmungsgemäß zu benutzen und
n
dürfen nicht funktionsuntüchtig gemacht oder entfernt werde.
Alle Schutzeinrichtungen sind regelmäßig auf Vollständigkeit und
n
Funktion zu überprüfen.
Die Universal - Schneidmühle ist mit einer Sicherheitsverriegelung
n
(11) mit Personenschutzfunktion ausgestattet. Diese verriegelt wäh-
rend des Betriebes die vordere Verschlussklappe (6).
Die Sicherheitsschalter (11,15) verhindern den Betrieb der Universal
n
- Schneidmühle, wenn der Schneidraum nicht geschlossen ist, sowie
kein Auffanggefäß (8) eingeschoben ist.
Gerät nicht ohne Einfülltrichter (1 oder 22) betreiben!
n
Einfülltrichter (1,22) sind mechanische Schutzeinrichtungen, die
gefahrloses Einfüllen ermöglichen.
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