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Sagem PHOTO EASY 160 Bedienungsanleitung Seite 136

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Liasse AZUR_ALL.book Page 42 Mardi, 19. avril 2005 12:38 12
14
G
ARANTIE
Im Falle eines Defektes wenden Sie sich bitte an Ihren Verkäufer, der Sie
beraten wird, und legen diesem den Kaufbeleg vor, den Sie zuvor von diesem
Haben Sie das Gerät direkt bei der SAGEM SA gekauft, so gelten die
folgenden Bes-timmungen:
A
Für das Gerät gilt zunächst einmal die 24 monatige gesetzliche
Sachmängelgewährleistung, deren genauer Inhalt und Umfang in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf den mit Ihnen geschlossenen
Vertrag anzuwenden sind, näher geregelt ist. Nach Ablauf der gesetzlichen
Sachmängelgewährleistungsfrist, d.h. also in der Regel nach Ablauf von sechs
Monaten ab Lieferung, übernimmt die SAGEM SA bis zu maximal einem Jahr
ab Lieferung die Garantie (Ersatzteile und Reparatur) für die Freiheit des Geräts
von Fabrikationsfehlern. Während dieses zusätzlichen Garantie-Zeitraumes
wird das fehlerhafte Gerät kostenlos repariert. Der Kunde hat das fehlerhafte
Gerät jedoch auf seine Kosten an die ihm vom Kundendienst der SAGEM SA
(die Telefonnummer steht auf dem Lieferschein) angegebene Adresse
zurückzuschicken. Die Reparatur erfolgt auf keinen Fall in den Räumlichkeiten
des Kunden, es sei denn, daß er mit diesem ein speziell Wartungsvertrag
abgeschlossen wurde.
Hinweis: Nach Ablauf der gesetzlichen Sachmängelgewährleistungsfrist ist die
SAGEM SA bis zu maximal zwei Jahren ab Lieferung ausschließlich
verpflichtet, das fehlerhafte Gerät zu den oben genannten Bedingungen
kostenlos
Sachmängel-gewährleistung bestehen in diesem Zeitraum nicht mehr.
Ausgeschlossen
Rechtsgrund, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit oder es wurde eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. In
letzterem Fall beschränkt sich die Haftung jedoch auf den vorhersehbaren
Schaden.
B
Von der Garantie ausgeschlossen sind
• Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der
Installations- und
(Blitzschlag, Brand, Erschütterung, Wasserschäden jeglicher Art usw.), auf
einen von der SAGEM SA nicht schriftlich genehmigten Umbau der Geräte,
auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung), Überprüfung
oder Pflege der Geräte, auf ungeeignete Umweltbedingungen für die Geräte
(insbesondere im Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder
Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die Geräte und die Verbrauchsmaterialien)
oder auf eine Reparatur oder eine Instandhaltung zurückzuführen sind, die von
einer von der SAGEM SA nicht ermächtigten Person vorgenommen wurde,
• die normale Abnutzung der Geräte und die Abnutzung der Zubehörteile,
erhalten haben.
zu
reparieren.
Ansprüche
sind
auch
Schadensersatzansprüche
Gebrauchsanweisungen,
- 42 -
aus
der
gesetzlichen
aus
sonstigem
auf
äußere
Einwirkungen

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