4 | Symbolerklärung und Sicherheitshinweise
1.2
Allgemeine Sicherheitshinweise
Hinweise für die Zielgruppe
Diese Installationsanleitung richtet sich an Fachleute für Gas- und Was-
serinstallationen, Heizungs- und Elektrotechnik. Die Anweisungen in al-
len Anleitungen müssen eingehalten werden. Bei Nichtbeachten können
Sachschäden und Personenschäden bis hin zur Lebensgefahr entste-
hen.
▶ Installationsanleitungen (Heimkraftwerk, Heizungsregler, usw.) vor
der Installation lesen.
▶ Sicherheits- und Warnhinweise beachten.
▶ Nationale und regionale Vorschriften, technische Regeln und Richtli-
nien beachten.
▶ Ausgeführte Arbeiten dokumentieren.
Deklaration gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Ver-
ordnung, SVHC-Liste Stand 17.12.2015), Artikel 33 (1)
Die Kernbaugruppe des Brennstoffzellensystems enthält SVHC Alumini-
umsilikat-Keramikfasern, feuerfest.
Wenn die Kernbaugruppe des Brennstoffzellensystems defekt ist:
▶ Kernbaugruppe des Brennstoffzellensystems nicht öffnen.
▶ Kernbaugruppe des Brennstoffzellensystems nicht austauschen.
▶ Servicetechniker rufen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Heimkraftwerk darf nur zur Gewinnung von elektrischer Energie, zur
Erwärmung von Heizwasser und zur Warmwasserbereitung verwendet
werden.
Die Einspeisung der elektrischen Energie erfolgt zwingend in ein Nieder-
spannungsnetz mit 230 V Wechselspannung.
Jede andere Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß. Daraus resultie-
rende Schäden sind von der Haftung ausgeschlossen.
Verhalten bei Gasgeruch
Bei austretendem Gas besteht Explosionsgefahr. Beachten Sie bei Gas-
geruch die folgenden Verhaltensregeln.
▶ Flammen- oder Funkenbildung vermeiden:
– Nicht rauchen, kein Feuerzeug und keine Streichhölzer benutzen.
– Keine elektrischen Schalter betätigen, keinen Stecker ziehen.
– Nicht telefonieren und nicht klingeln.
▶ Gaszufuhr an der Hauptabsperreinrichtung oder am Gaszähler sper-
ren.
▶ Fenster und Türen öffnen.
▶ Alle Bewohner warnen und das Gebäude verlassen.
▶ Betreten des Gebäudes durch Dritte verhindern.
▶ Außerhalb des Gebäudes: Feuerwehr, Polizei und das Gasversor-
gungsunternehmen anrufen.
Lebensgefahr durch Vergiftung mit Abgasen
Bei austretendem Abgas besteht Lebensgefahr.
▶ Abgasführende Teile nicht ändern.
▶ Darauf achten, dass Abgasrohre und Dichtungen nicht beschädigt
sind.
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Lebensgefahr durch Vergiftung mit Abgasen bei unzureichender
Verbrennung
Bei austretendem Abgas besteht Lebensgefahr. Beachten Sie bei be-
schädigten oder undichten Abgasleitungen oder bei Abgasgeruch die
folgenden Verhaltensregeln.
▶ Brennstoffzufuhr schließen.
▶ Fenster und Türen öffnen.
▶ Gegebenenfalls alle Bewohner warnen und das Gebäude verlassen.
▶ Betreten des Gebäudes durch Dritte verhindern.
▶ Schäden an der Abgasleitung sofort beseitigen.
▶ Verbrennungsluftzufuhr sicherstellen.
▶ Be- und Entlüftungsöffnungen in Türen, Fenstern und Wänden nicht
verschließen oder verkleinern.
▶ Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr auch bei nachträglich einge-
bauten Wärmeerzeugern sicherstellen z. B. bei Abluftventilatoren so-
wie Küchenlüftern und Klimageräten mit Abluftführung nach außen.
▶ Bei unzureichender Verbrennungsluftzufuhr das Produkt nicht in Be-
trieb nehmen.
Installation, Inbetriebnahme und Wartung
Installation darf nur ein zugelassener Fachbetrieb ausführen. Inbetrieb-
nahme und Wartung des Heimkraftwerks erfolgen durch den Hersteller
Junkers.
▶ Sicherheitsventile keinesfalls verschließen.
▶ Gasdichtheit oder Öldichtheit prüfen nach Arbeiten an gasführenden
oder ölführenden Teilen.
▶ Bei raumluftabhängigem Betrieb: Sicherstellen, dass der Aufstell-
raum die Lüftungsanforderungen erfüllt.
▶ Nur Originalersatzteile einbauen.
Elektroarbeiten
Elektroarbeiten dürfen nur Fachleute für Elektroinstallationen ausfüh-
ren.
▶ Vor Elektroarbeiten:
– Netzspannung (allpolig) spannungsfrei schalten und gegen Wie-
dereinschalten sichern.
– Spannungsfreiheit feststellen.
▶ Gerät erden. Erdungskabel nicht an Gasleitungen, Wasserleitungen,
Blitzableiter oder Erdung der Telefonleitung anschließen.
▶ Anschlusspläne weiterer Anlagenteile ebenfalls beachten.
Übergabe an den Betreiber
Weisen Sie den Betreiber bei der Übergabe in die Bedienung und die Be-
triebsbedingungen der Heizungsanlage ein.
▶ Bedienung erklären – dabei besonders auf alle sicherheitsrelevanten
Handlungen eingehen.
▶ Darauf hinweisen, dass Umbau oder Instandsetzungen nur von ei-
nem zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden dürfen.
▶ Auf die Notwendigkeit von Inspektion und Wartung für den sicheren
und umweltverträglichen Betrieb hinweisen.
▶ Installations- und Bedienungsanleitungen zur Aufbewahrung an den
Betreiber übergeben.
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