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Maico Duo Montage- Und Betriebsanleitung Seite 7

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Duo
GEFAHR
Gefahr bei Nichtbeachtung der geltenden
Vorschriften für Elektroinstallationen.
 Vor dem Abnehmen der Elektronikabdeckung
und vor Elektroinstallationen alle Versorgungs-
stromkreise abschalten, Netzsicherung
ausschalten und gegen Wiedereinschalten
sichern. Ein Warnschild sichtbar anbringen.
 Bei Duo-A den Netzstecker ziehen.
 Bei der Elektroinstallation die geltenden
Vorschriften beachten, z. B. DIN EN 50110-1,
in Deutschland insbesondere VDE 0100 mit
den entsprechenden Teilen.
 Eine Vorrichtung zur Trennung vom Netz mit
mindestens 3 mm Kontaktöffnung je Pol ist
vorgeschrieben.
 Duo-Z-Gerät nur an einer fest verlegten
elektrischen Installation anschließen.
 Duo-A-Gerät mit Netzanschluss-
kabel/Netzstecker. Der Einsatz eines
Verlängerungskabels ist nicht zulässig.
 Geräte nur mit auf Typenschild angegebener
Spannung und Frequenz betreiben.
VORSICHT
Gerätebeschädigung bei eindringender
Feuchte. Das Lüftungsgerät besitzt
Schutzart IP 00.
 Lüftungsgerät nicht in Außenbereichen
installieren.
 Lüftungsgerät vor Feuchtigkeit und Nässe
schützen.
WARNUNG
Vorsicht beim Umgang mit Verpackungs-
materialien.
 Verpackungsmaterial außer Reichweite von
Kindern aufbewahren.
i
Eine anfängliche Geruchsentwicklung
von notwendigen, eingesetzten Geräte-
komponenten ist normal. Der Geruch
ist gesundheitlich unbedenklich und
verflüchtigt sich innerhalb kurzer Zeit.
 
GEFAHR
Lebensgefahr bei Betrieb mit raumluft-
abhängigen Feuerstätten.
Bei Betrieb mit raumluftabhängigen Feuerstätten
für ausreichende Zuluftnachströmung sorgen.
Maximal zulässige Druckdifferenz pro
Wohneinheit beachten. Die Ausführung bedarf
grundsätzlich der Zustimmung des
Bezirksschornsteinfegers.
Lüftungsgeräte dürfen in Räumen, Wohnungen
oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe,
in denen raumluftabhängige Feuerstätten
aufgestellt sind, nur installiert werden:
● wenn ein gleichzeitiger Betrieb von raumluft-
abhängigen Feuerstätten für flüssige oder
gasförmige Brennstoffe und der luftabsaugen-
den Anlage durch Sicherheitseinrichtungen
verhindert wird oder
● wenn die Abgasabführung der
raumluftabhängigen Feuerstätte durch
besondere Sicherheitseinrichtungen
überwacht wird. Bei raumluftab-hängigen
Feuerstätten für flüssige oder gasförmige
Brennstoffe muss im Auslösefall der
Sicherheitseinrichtung die Feuerstätte oder
die Lüftungs-anlage abgeschaltet werden.
Bei raumluftabhängigen Feuerstätten für
feste Brennstoffe muss im Auslösefall der
Sicherheitseinrichtung die Lüftungsanlage
abgeschaltet werden.
Für den bestimmungsgemäßen Betrieb der mit
den zentralen Lüftungsgeräten mit Wärmerück-
gewinnung errichteten Lüftungsanlagen müssen
eventuell vorhandene Verbrennungsluftleitungen
sowie Abgasanlagen von raumuftabhängigen
Feuerstätten absperrbar sein.
Bei Abgasanlagen von Feuerstätten für feste
Brennstoffe darf die Absperrvorrichtung nur von
Hand bedient werden können. Die Stellung der
Absperrvorrichtung muss an der Einstellung des
Bedienungsgriffes erkennbar sein. Dies gilt als
erfüllt, wenn eine Absperrvorrichtung gegen
Ruß (Rußabsperrer) verwendet wird.
 
VENTILATOREN
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