4 Technische Grenzwerte bei der Planung
4.1 Grenzwerte Grundfahrzeug
Sachhinweis
Dieses Kapitel enthält die wichtigsten zur Planung notwendigen technischen Grenzwerte für das Grundfahr-
zeug. Siehe hierzu auch das Kapitel 10 „Technische Daten". Darüber hinaus sind auch die anderen Kapitel der
aktuellen Aufbaurichtlinien zu beachten.
4.1.1 Lenkbarkeit
Im beladenen Zustand (ML3*) muss die Vorderachslast mindestens folgenden Anteilen des zulässigen Fahrzeug-
gesamtgewichts entsprechen:
Frontantrieb (M1,N1)
Frontantrieb optional mit Allrad (M1,N1)
Heckantrieb (M1,N1)
Heckantrieb (N2)
*Messlast 3 = beladener Zustand
Die zulässigen Achslasten sind in allen Beladungssituationen einzuhalten.
4.1.2 Maximal zulässige Schwerpunkthöhe
Die Gesamtschwerpunkthöhe darf maximal 1300mm betragen.
Sachhinweis
Die ESC-Abstimmung ist im Hinblick auf eine Reduzierung der Kippneigung des Fahrzeuges bis zu Schwer-
punkthöhen von 1.000 mm optimiert. Bei Schwerpunkten von mehr als 1.000 mm ist die Kippstabilisierung
weiterhin verfügbar, jedoch nimmt die Gefahr des Kippens physikalisch bedingt zu.
MAN Aufbaurichtlinie TGE
mindestens 40% des Fahrzeuggesamtgewichts
mindestens 33% des Fahrzeuggesamtgewichts
mindestens 33% des Fahrzeuggesamtgewichts
Mindestens 25% des Fahrzeuggesamtgewichts
Edition 2018 V1.0
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