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Sicherheitshinweise - Conrad 18 76 33 Bedienungsanleitung

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Die Sicherheitsvorschriften und -normen für die Inbetriebnahme, Herstellung und
Klassifizierung von Lasern sind dabei einzuhalten.
Die Laserbaugruppe ist ausschließlich für den Betrieb am angeschlossenen Netzteil
zugelassen. Eine andere Energieversorgung darf nicht verwendet werden.
Eine Verwendung ist nur in geschlossenen Räumen, also nicht im Freien erlaubt. Der
Kontakt mit Feuchtigkeit, z.B. im Badezimmer u.ä. Räumen ist unbedingt zu vermei-
den.
Eine andere Verwendung als zuvor beschrieben ist nicht zulässig, darüber hinaus ist
dies mit Gefahren, wie z.B. Verletzung der Augen, Kurzschluß, Brand etc. verbunden.
Die Laserbaugruppe als solche darf nicht geändert bzw. umgebaut und die Gehäuse
von Laser und Netzteil nicht geöffnet werden!
Die nachfolgenden Sicherheitshinweise sind unbedingt zu befolgen!

Sicherheitshinweise

Ein in einem Dreieck befindliches Ausrufezeichen weist auf wich-
tige Hinweise in der Bedienungsanleitung hin. Lesen Sie bitte vor
Inbetriebnahme die komplette Anleitung durch, sie enthält wichti-
ge Hinweise zum korrekten Betrieb.
Bei Schäden, die durch Nichtbeachten dieser Bedienungsanlei-
tung, unsachgemäße Handhabung oder Nichtbeachten der
Sicherheitshinweise verursacht werden, erlischt der Garantiean-
spruch! Für Folgeschäden, Sach- oder Personenschäden über-
nehmen wir keine Haftung!
Aus Sicherheits- und Zulassungsgründen (CE) ist das eigenmächtige Umbauen
und/oder Verändern der Baugruppe selbst nicht gestattet.
Eine schadhafte Anschlußleitung des Netzteils darf nur vom Fachmann ersetzt wer-
den.
Wird die Laserbaugruppe im gewerblichen Bereich oder in der Öffentlichkeit benutzt,
so muß der Betreiber den Betrieb rechtzeitig vorher dem Gewerbeaufsichtsamt und
der Berufsgenossenschaft unter Angabe der Laserklasse, der Laserleistung und der
abgestrahlten Wellenlänge melden. Diese Stellen können eine Prüfung der Laserein-
richtung durch einen Sachverständigen verlangen.
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Außerdem muß der Betreiber schriftlich einen Laserschutzbeauftragten benennen,
der für den sicheren Betrieb und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen verantwort-
lich ist und den Betrieb beaufsichtigt.
Beim Betrieb der Lasereinrichtung ist unbedingt darauf zu achten, daß der Laser-
strahl so geführt wird, daß keine Person sich im Projektionsbereich befindet und daß
ungewollt reflektierte Strahlen (z.B. durch reflektierende Gegenstände) nicht in den
Aufenthaltsbereich von Personen gelangen können.
Laserstrahlung kann gefährlich sein, wenn der Laserstrahl oder eine Reflexion in das
ungeschützte Auge gelangt. Informieren Sie sich deshalb bevor Sie die Lasereinrich-
tung in Betrieb nehmen über die gesetzlichen Bestimmungen und Vorsichtsmaßnah-
men für den Betrieb eines derartigen Lasergerätes.
Im Anhang finden Sie Adressen, unter denen Sie diesbezüglich Informationsmaterial
beziehen können.
Blicken Sie nie in den Laserstrahl und richten Sie ihn niemals auf Personen oder Tie-
re. Laserstrahlung kann zu Augen- oder Hautverletzungen führen.
Richten Sie den Laserstrahl niemals auf Spiegel oder andere reflektierende Flächen.
Der unkontrolliert abgelenkte Strahl könnte Personen oder Tiere treffen.
Betreiben Sie den Laser nur in einem überwachten Bereich.
Vorsicht - Wenn andere als die hier in der Anleitung angegebenen Bedienungs-
einrichtungen benutzt oder andere Verfahrensweisen ausgeführt werden, kann
dies zu gefährlicher Strahlungsexposition führen.
Das Gerät gehört nicht in Kinderhände
Vermeiden Sie eine starke mechanische Beanspruchung der Baugruppe.
Setzen Sie die Baugruppe keinen hohen Temperaturen, starken Vibrationen oder
hoher Feuchtigkeit aus.
Lassen Sie das Verpackungsmaterial nicht achtlos liegen, Plastikfolien/-tüten, Styro-
porteile, etc., könnten für Kinder zu einem gefährlichen Spielzeug werden.
In Schulen, Ausbildungseinrichtungen, Hobby- und Selbsthilfewerkstätten ist das
Betreiben von Baugruppen durch geschultes Personal verantwortlich zu überwa-
chen.
Betreiben Sie die Lasereinrichtung nicht unbeaufsichtigt.
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