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Zugelassenes Stückholz; Zugelassenes Nicht Stückiges Holz; Nicht Zugelassene Brennstoffe - Viessmann VITOLIGNO 300-S Bedienungsanleitung

Hochleistungs-holzvergaserkessel für scheitholz bis 50 cm länge
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Brennstoffbestellung
Zugelassenes Stückholz
Zur Verbrennung im Vitoligno 300-S gelten für Stück-
holz, wie z. B. Spalt-, Scheit- oder Rundholz, folgende
Anforderungen:
Eigenschaftsklasse
Durchmesser
Länge bei Vitoligno 300-S mit 33, 49, 60
und 75 kW
Wassergehalt
Zugelassenes nicht stückiges Holz
Ein Anteil des Brennholzes darf nicht stückiges Holz sein, wie im Folgenden beschrieben.
Grobhackschnitzel:
Klasse B1/P31S/M20/A0.8 (Eigenschaften nach
EN ISO 17225-4)
Schreinereiabfälle:
Verleimtes Holz und Holzreste
Holzschutzmittel dürfen nicht aufgetragen oder ent-
halten sein.

Nicht zugelassene Brennstoffe

Gefahr
Vergiftungsgefahr durch ungeeignete Brenn-
stoffe! Das Verbrennen von Abfällen sowie von
Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt oder
dessen Beschichtung aus halogenorganischen
Verbindungen besteht, führt zur Entstehung von
hochgiftigen Abgasen.
Nur zugelassene Brennstoffe verwenden.
!
Achtung
Beschädigungsgefahr der Heizungsanlage
durch ungeeignete Brennstoffe ! Das Verbren-
nen von Abfällen sowie von Holz, das mit Holz-
schutzmitteln behandelt oder dessen Beschich-
tung aus halogenorganischen Verbindungen
besteht, kann zu schweren Korrosionsschäden
im Kessel entstehen.
Nur zugelassene Brennstoffe verwenden.
58
Nach EN ISO 17225-5
B
D15
L50
M20
Kantenlänge muss > 5 cm betragen.
Holzbriketts
Keinesfalls verbrannt werden dürfen:
Steinkohle und Koks
Holzabfälle mit Beschichtungen aus halogenorgani-
schen Verbindungen (PVC)
Holzpellets
Zusätzliche Angaben
Hartholz: 5 bis 15 cm
Weichholz: 5 bis 12 cm
Max. 50 cm
Max. 20 %

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