Brennstoffbestellung
Zugelassenes Stückholz
Zur Verbrennung im Vitoligno 200-S gelten für Stück-
holz, wie z. B. Spalt-, Scheit- oder Rundholz, folgende
Anforderungen:
Eigenschaftsklasse
Durchmesser
Länge bei Vitoligno 200-S
Wassergehalt
Nicht zugelassene Brennstoffe
Gefahr
Vergiftungsgefahr durch ungeeignete Brenn-
stoffe! Das Verbrennen von Abfällen sowie von
Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt oder
dessen Beschichtung aus halogenorganischen
Verbindungen besteht, führt zur Entstehung von
hochgiftigen Abgasen.
Nur zugelassene Brennstoffe verwenden.
!
Achtung
Beschädigungsgefahr der Heizungsanlage
durch ungeeignete Brennstoffe ! Das Verbren-
nen von Abfällen sowie von Holz, das mit Holz-
schutzmitteln behandelt oder dessen Beschich-
tung aus halogenorganischen Verbindungen
besteht, kann zu schweren Korrosionsschäden
im Kessel entstehen.
Nur zugelassene Brennstoffe verwenden.
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Nach EN ISO 17225-5
B
D15
L50
M20
Keinesfalls verbrannt werden dürfen:
Steinkohle und Koks
■
■
Holzabfälle mit Beschichtungen aus halogenorgani-
schen Verbindungen (PVC)
■
Holzpellets
Zusätzliche Angaben
–
Hartholz: 5 bis 15 cm
■
Weichholz: 5 bis 12 cm
■
Max. 50 cm
Max. 20 %