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Garantiebestimmungen - Swissvoice Aeris 126 Bedienungsanleitung

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Garantiebestimmungen

Auf Ihr Gerät wird Sachmängelhaftung ab Kaufdatum im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen des Landes, in dem Sie Ihr Gerät gekauft haben, gewährt.
Zum Nachweis des Kaufdatums bewahren Sie bitte den Kaufbeleg oder die durch
die Verkaufsstelle komplett ausgefüllte Garantiekarte auf. Innerhalb der Garantiezeit
werden unentgeltlich alle Mängel, die auf Material- und Herstellungsfehlern beruhen,
beseitigt. Die Garantieleistung erfolgt durch Reparatur oder Austausch des defekten
Gerätes nach Wahl des Lieferanten.
Von der Garantie ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien (z. B. Akkuzelle),
Mängel, die den Wert oder Gebrauch des Gerätes nur unerheblich beeinträchtigen,
sowie Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch, auf Verschleiss oder auf Ein-
griffe durch Dritte, zurückzuführen sind. Eventuelle Folgeschäden, hervorgerufen
durch die Nutzung, den Ausfall oder Mängel des Produktes, insbesondere jede
Haftung für Vermögensschäden sind von dieser Garantie ausgeschlossen.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an die Verkaufsstelle, bei der Sie das Telefon
gekauft haben.
Hinweis für Deutschland
Falls die Ware aufgrund von Herstellungs- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24
Monaten ab Kauf einen Defekt aufweist senden Sie Ihr Produkt bitte komplett mit
Zubehör und Kaufbeleg an das
Swissvoice Service Center
Im Frauental 14
92224 Amberg.
Dieses entscheidet über Austausch oder Reparatur der Ware.
Für den Akku gilt ein Zeitraum von 6 Monaten ab Kaufdatum.
Aeris 126/126T
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Aeris 126t

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