WARTUNG
Alle Wartungsarbeiten der Lüftungsanlage TwinFresh R-50 nur nach dem Stromnetzabschalten
vorzunehmen. Wartung besteht in regelmäßiger Reinigung der Oberfläche vom Staub und
Schmutz und Filterwechsel. Zur Staubentfernung eine trockene weiche Bürste, einen Lappen
oder Druckluft verwenden. Reinigung mit Wasser, abrasiven Feststoffen oder Solventen ist nicht
gestattet. Die Laufradschaufeln bedürfen einer sorgfältigen Reinigung einmal pro Jahr.
Die Filter nach Bedarf, jedoch zumindest alle 5-6 Monate reinigen.
Reinigen mit Staubsauger ist gestattet. Nachdem die Filter nicht mehr brauchbar sind, neue
Filter aufstellen.
LAGERUNGS- UND TRANSPORTANFORDERUNGEN
Die Lüftungsanlage TwinFresh R-50 muss in der Originalverpackung in einem belüfteten Raum
bei der Temperatur von -10°C (14 °F) bis +40°C (104°F) und relativer Luftfeuchtigkeit von
höchstens 80% (bei der Temperatur von 25°C (77 °F)) gelagert werden.
Beförderung mit jeder Fahrzeugart ist erlaubt unter Bedingung dass die Waren gegen
mechanischen Schäden und Witterungsschäden geschützt sind.
Umschlagarbeiten sorgfältig durchführen.
HERSTELLERGARANTIE
Der Hersteller garantiert einen normalen Betrieb der Lüftungsanlage innerhalb von 24 Monaten
nach seinem Verkauf durch das Einzelhandelsnetz unter der Voraussetzung, dass die
Beförderungs-, Lagerungs-, Montage- und Betriebsregeln erfüllt werden.
Beim Fehlen des Vermerks über das Verkaufsdatum wird die Gewährleistungsfrist ab Moment
der Herstellung berechnet.
Im Falle einer Betriebsstörung der Lüftungsanlage TwinFresh R-50 während der Garantiefrist muss
der Kunde eine technisch begründete Störungsakte mit detaillierter Beschreibung eines Defekts
bei dem Hersteller einreichen.
Alle unbefugten Änderungen der Schaltungsanordnung sind nicht gestattet und erlöschen Garantie.
Garantie- sowie Nachgarantieservice sind vom Hersteller vorzunehmen. Im Falle eines
Garantieanspruchs die Garantiekarte mit Namen des Händlers und Stempel des Geschäftes sowie
die Betriebsanleitung vorzeigen.
Der Hersteller haftet nicht für die der Gesundheit der Menschen oder der Ausrüstung zugefügten
Schäden, die infolge der unsachgemäßen Verwendung der Lüftungsanlage TwinFresh R-50 oder
beim groben mechanischen Eingriff entstanden sind.
Der Benutzer der Lüftungsanlage TwinFresh R-50 muss die Betriebsanforderungen erfüllen.
TwinFresh R-50
TwinFresh R-50