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swiss pearl INTEGRAL 2 Anleitung Seite 3

Solarsystem eternit
Inhaltsverzeichnis

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Hinweise, Allgemeines
Bemerkung
Diese Dokumentation gibt über
die wesentlichen Punkte bezüglich
Planung und Ausführung Auskunft.
Zusatzinformationen über
• Allgemeine Lieferbedingungen
• Richtpreise
• Normen und Richtlinien
• Unterhalt und Reinigung
• Programm und Farben
erhalten Sie unter
www.swisspearl.ch
CH-8867 Niederurnen
Hotline + 41 55 617 11 40
Fax
+ 41 55 617 12 72
solar@swisspearl.ch
CH-1530 Payerne
Phone + 41 26 662 91 11
Fax
+ 41 26 662 92 02
client-solar@swisspearl.ch
Gültigkeit
Zum Zeitpunkt der Ausführung
gelten jeweils die aktuellsten
Dokumentationen unter
www.swisspearl.ch
Beschreibung
Mit dem patentgeschützten
INTEGRAL 2-Photovoltaik-
Indachsystem erhalten Architek-
ten, Planer und Bauherren die
Möglichkeit, Photovoltaikmodule
auf funktionelle und ästhetisch
ansprechende Weise individuell
einzusetzen. Mit ihrer rahmenlo-
sen, flachen Form fügen sich die
INTEGRAL 2-Photovoltaikmodule
perfekt in die Dachlandschaft ein.
Sie sind für beinahe jede Dach-
form geeignet und verhindern
gleichzeitig Schmutzansamm-
lungen an den Rändern. Auch die
Unterkonstruktion ist denkbar
einfach. Sie besteht aus drei Mo-
dulhalter pro Element und einem
hochwertigen Fugenprofil, sowie
einer Vielfalt von Abschluss- und
Lüftungsblechen sowie Zubehör-
teilen.
Solarsystem INTEGRAL 2
Vorzüge
• Qualitativ hochwertige und
leistungsstarke Komponenten
• Einfache Montage
• Kompetente Beratung mit
Detaillösungen
• Komplettsystem-Anbieter, alles
aus einer Hand
Materialbestellung
An Unternehmer werden Gesamt-
Systeme, bestehend aus Pho-
tovoltaikmodulen (PV-Module),
Wechselrichtern und Zubehör,
geliefert.
Elektromontage
Für die Installation einer Photo-
voltaikanlage (PV-Anlage) wird
eine Installationsbewilligung
vom Eidgenössischen Stark-
strominspektorat ESTI benötigt.
Die Abgangsleitungen von
PVA-Array (Solargenerator) zum
Wechselrichter sind immer durch
einen Inhaber einer allgemeinen
Installationsbewilligung oder einer
eingeschränkten Bewilligung für
Installationsarbeiten an beson-
deren Anlagen zu installieren. Der
Inhaber der Bewilligung führt die
Schlusskontrolle durch.
Für die Montage der Unterkon-
struktion und der PV-Module ist
keine Installationsbewilligung
notwendig. Auch das Zusam-
menstecken der Module mit fertig
konfektionierten, steckbaren
Strangkabeln bedarf keiner Instal-
lationsbewilligung. Allerdings muss
der Verleger gut instruiert sein. Für
die Arbeiten muss ein Stringplan
vorliegen.
Bei der Errichtung einer Pho-
tovoltaikanlage müssen die ak-
tuellen Normen und Richtlinien
«Aktueller Stand der Technik»
eingehalten werden.
Die Installation hat der
Niederspannungs-Insatllati-
onsnorm (NIN) SEV 1000 zu
entsprechen.
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