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Wings of change EDONIS Betriebsanleitung Seite 28

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Vorgaben des DHV-Typenkennblattes
-
gegenüberzustellen
und
dokumentieren
Max +/- 5 mm Unterschied an den Tragegurtenlängen
sind zulässig
Vermessung der Leinenlängen
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN
-
belastet. Die Vermessung erfolgt vom Leinenschäkel bis
zur
Kappe
gemäss
Rippennummerierung beginnt jeweils in der Flügelmitte
wobei die Flügelseiten in Flugrichtung von oben gesehen
werden. Die ermittelten Gesamtleinenlängen werden im
Nachprüfprotokoll dokumentiert und den Sollleinenlängen
des
entsprechenden
gegenübergestellt.
gegenüberliegenden
Bedingungen
vorausgesetzt,
Symmetriecheck vorgenommen werden. Die Einhaltung
der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden
Toleranzen ist im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/- 15 mm
-
gegenüber dem Typenkennblatt abweichen, wobei durch
die Toleranzen keine nennenswerte Trimmverschiebung
vorliegen darf. Die Toleranzen der Bremsleinen betragen
+/- 25 mm Abweichung gegenüber dem Typenkennblatt.
Einschränkend gilt, dass ein Feintrimm in 2 Fällen
-
vorgenommen werden muss (die Vorgehensweise muss
beim Hersteller erfragt werden):
o wenn mehr als 50 % der Leinen die Toleranzgrenze
erreichen,
wobei
entweder in + oder – Richtung abweichen darf
(gerechnet werden alle Werte von 12-15 mm).
o oder 25 % der Leinen die Toleranzgrenzen in beide
Richtungen (+ oder -) abweichen (Beispiel:
im
Nachprüfprotokoll
zu
DHV-Methode.
Die
DHV-Typenkennblattes
Die
Vermessung
der
Flügelseite
kann,
gleiche
durch
einen
die
Toleranzgrenze
lediglich
28
A/B Leinen sind um 12-15 mm länger, während
o
gleichzeitig die C/D Leinen um 12-15 mm kürzer als
im Typenkennblatt sind (Trimmverschiebung nach
hinten durch Alterung)
Kontrolle der Leinenfestigkeit
Der Nachweis der Leinenfestigkeit ist analog zu dem vom
DHV geforderten Nachweis für die Musterzulassung zu
dokumentieren:
Stammleine: Aus jeder Leinenebene (A, B, C, D) wird
jeweils aus der Schirmmitte eine Stammleine ausgebaut
und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät die Bruchlast
ermittelt.
Die ausgebauten Leinen sind im Nachprüfprotokoll zu
benennen (z.B. A1, B1, C1, D1 in Flugrichtung links).
Dies ist wichtig, damit bei einer späteren Nachprüfung
nicht die bei der vorhergegangenen Prüfung ersetzte
Leine geprüft wird. Bei der 3. und 4. Nachprüfung
werden Stammleinen neben der mittleren Stammleine
geprüft (d.h. A2, B2, C2, D2). Ab der 5. Nachprüfung
fängt der Turnus wieder von vorne an (z.B. A1, B1,
C1, D1 in Flugrichtung links, gemäß der ersten
Nachprüfung).
o Galerieleinen: Oberhalb der Stammleinen wird jeweils
eine weiterführende Leine bis hin zur Kappe
ausgebaut und ebenfalls die Bruchlast ermittelt. Liegt
die ermittelte Bruchlast der A-Galerieleinen beim 1,5-
fachen des Sollwert (z.B. Sollwert 36 daN, ermittelte
Bruchlast >54 daN), dann kann eine Prüfung von
weiteren
Galerieleinen
entfallen.
o Sollwerte
Belastungstest
Stammleinen 800kg=Sollwert und C+D Stammleinen
600kg=Sollwert
bei
Piloten(Soloschirm)
Sollwerte Bei Tandemschirm= Sollwert Belastungstest der
Leinen A+B Stammleinen 1600kg=Sollwert und bei C+D
Stammleinen 1200kg=Sollwert
auf
der
B/C/D-Ebenen
der
Leinen
A+B
Gleitsegel
für
einen
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