Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Wings of change EDONIS Betriebsanleitung Seite 26

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von
ausschließlich persönlich und einsitzig genutzten Gleitsegel:
Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für
-
Gleitsegel oder gleichwertige anerkannte Lizenz.
Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb
-
des Herstellers oder Importeurs.
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche
Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen Benutzung durch
Dritte ausgeschlossen.
Personelle
Voraussetzung
Gleitsegel, die von Dritten genutzt werden und für
Doppelsitzer:
Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung
-
Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung
-
oder Instandhaltung von Gleitschirmen und Hängegleitern
oder technisch ähnlichen Art, davon 6 Monate innerhalb den
letzten
24
Monaten.
In
Luftsportgerät.
Eine
ausreichende,
mindestens
-
bezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder
Importeurs
Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu
-
verlängern ist.
Notwendige Unterlagen
Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
Luftsportgeräte-Kennblatt
Stückprüfprotokoll
Vorangegangene
Nachprüfprotokolle
Nachprüfungen)
Wartungs- und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
Lufttüchtigkeitsanweisungen des DHV
26
für
die
Nachprüfung
von
einem
Herstellerbetrieb
für
zweiwöchige
typen-
(nur
bei weiteren
Checkflug
Ein
Checkflug
ist nur bei größeren Reparaturen
-
notwendig.
Beim Checkflug muss festgestellt werden, ob sich die
-
Flugeigenschaften des zu überprüfenden Gleitsegels
gegenüber einem fabrikneuen Gerät verändert haben.
Risslänge von ^5 mm festgelegt.
Der Prüfer muss von seinem fliegerischen Können und
-
Erfahrung in der Lage sein, die DHV-Bauvorschriften mit
dem Flugverhalten des zu überprüfenden Gleitsegels zu
vergleichen und eventuell veränderte Eigenschaften
festzustellen. Dazu gehört vor allen Dingen,
o dass das Gleitsegelmuster und dessen Eigenschaften
/ Flugverhalten dem Prüfer bekannt sind.
o Ebenfalls müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung
des Musters geltenden DHV-Bauvorschriften bekannt
sein.
o Ein
Checkflug
muss
Aufziehverhalten,
(Wiederanfahren aus dem B-Stall), Tendenz zu
Negativkurven,
einseitiges Einklappen umfassen.
Wenn das überprüfte Gerät in irgendeiner Weise sich
-
nicht richtig verhält, darf mit diesem Gerät nicht mehr
geflogen werden und muss zur Überprüfung zum
Hersteller. Keinesfalls darf man selbst versuchen, den
Fehler zu beheben.
Sonstige vorgesehene Prüfungen
Kontrolle der Leinendehnung:
-
Alle innersten Stammleinen sind zunächst unter einer
o
Belastung von 6 daN zu messen und dann für 5
Sekunden mit 20 daN zu belasten und anschließend
wieder unter 6 daN zu vermessen.
o Diese Tätigkeit ist unbedingt vor der Vermessung der
Leinenlängen durchzuführen und die Dehnungswerte im
Nachprüf-Protokoll festzuhalten.
31
mindestens
die
Punkte
Neigung
zum
Sackflug
Steuerweglängen,
>50%iges

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis