Das Gerät sollte in regelmäßigen Abständen (ca. 2 Jahre) im Herstellerwerk
auf Funktion und Genauigkeit überprüft werden. Optional kann dabei ein
Prüfprotokoll erstellt werden.
7. Akkutausch
Bei defektem Akku bzw. wenn sein Speichervermögen unter 60% gefallen
ist, sollte der Akku erneuert werden. Dies kann durch Öffnen des Akkufachs
(13) auf der Rückseite des Prüfgerätes erfolgen.
Achtung! Das Akkufach darf nur im spannungslosen Zustand geöffnet
werden. Der Ersatzakku sollte ein Originalteil sein und kann vom
Herstellerwerk bezogen werden. Bei Einbau eines neuen Akkus
muss auf die richtige Polarität beim Anschluss geachtet werden!
Der ausgetauschte Akku sollte der Wiederverwertung zugeführt
oder an Händler, die Batterien anbieten, zurückgegeben
werden.
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