Garantiedauer
Für im privaten Haushalt eingesetzte Geräte beträgt die Garantiedauer 24 Monate; im
übrigen (z. B. bei einem Einsatz der Geräte in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben) beträgt die Garantiedauer 12 Monate. Die Garantiedauer beginnt für
jedes Gerät mit der Übergabe des Gerätes an den Kunden, der das Gerät zum ersten Mal
einsetzt. Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung der Garantiedauer. Durch
die erbrachte Garantieleistung wird keine neue Garantiedauer in Gang gesetzt. Dies gilt für
alle erbrachten Garantieleistungen, insbesondere für etwaig eingebaute Ersatzteile oder
für die Ersatzlieferung eines neuen Gerätes.
Inanspruchnahme der Garantie
Garantieansprüche sind vor Ablauf der Garantiedauer, innerhalb von zwei Wochen,
nachdem der Mangel erkannt wurde, bei uns anzumelden. Dabei müssen Angaben zum
Fehler, zum Gerät und zum Zeitpunkt der Feststellung gemacht werden. Als Garantie
nachweis ist die Rechnung oder ein sonstiger datierter Kaufnachweis beizufügen. Fehlen
die vorgenannten Angaben oder Unterlagen, besteht kein Garantieanspruch.
Garantie für in Deutschland erworbene, jedoch außerhalb Deutschlands eingesetzte
Geräte
Wir sind nicht verpflichtet, Garantieleistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
zu erbringen. Bei Störungen eines im Ausland eingesetzten Gerätes ist dieses gegebenen-
falls auf Gefahr und Kosten des Kunden an den Kundendienst in Deutschland zu senden.
Die Rücksendung erfolgt ebenfalls auf Gefahr und Kosten des Kunden. Etwaige gesetzliche
Ansprüche des Kunden uns gegenüber oder gegenüber Dritten bleiben auch in diesem
Fall unberührt.
Außerhalb Deutschlands erworbene Geräte
Für außerhalb Deutschlands erworbene Geräte gilt diese Garantie nicht. Es gelten die
jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und gegebenenfalls die Lieferbedingungen der
Ländergesellschaft bzw. des Importeurs.
Bedienung und Installation
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