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Inbetriebnahme; Anzeige; Speichern Von Bildern; Einstellungen - PCE Instruments PCE-TC-31 Bedienungsanleitung

Infrarotkamera
Inhaltsverzeichnis

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4.4.3

Inbetriebnahme

Laden Sie den Akku vor der ersten Verwendung ausreichend (mindestens 4 Stunden) auf. Setzen Sie
den Akku richtig in die Kamera ein, bis Sie ein deutliches Klicken hören. Schließen Sie daraufhin die
Sicherung an der unteren Seite des Akkus. Öffnen Sie die Abdeckung vor dem Objektiv und legen Sie
diese auf die obere Seite der Kamera. Der Magnetismus wird bewirken, dass die Abdeckung während
den Messungen nicht herunterfallen kann und somit die Messung stört. Drücken Sie daraufhin ca. 4
Sekunden lang die Power-Taste auf der rechten Seite unterhalb der des LC-Displays. Nachdem das
Gerät komplett eingeschaltet ist, kann direkt mit der Messung begonnen werden.
4.4.4

Anzeige

Auf dem Display wird dann direkt das entsprechende Infrarotbild dargestellt. Dazu gehört die Farbpalette
auf der rechten Seite und die einstellbare Emissionsrate in der oberen linken Ecke des Displays. Direkt
rechts daneben wird die Temperatur des Objektes angezeigt, auf dem sich das Fadenkreuz in der Mitte
des Displays gerade befindet. Im Bereich rechts oben befinden sich noch Zeit- und Akkuanzeige.
4.4.5

Speichern von Bildern

Durch einfaches Drücken der Trigger-Taste an der vorderen Seite der Infrarotkamera kann das auf dem
Display abgebildete Bild auf der SD-Karte gespeichert werden, sofern eine SD-Karte eingesteckt ist.
Beachten Sie bitte, dass eine SD-Karte unbedingt eingesetzt sein muss, wenn die Bilder gespeichert
werden sollen. Falls dies nicht der Fall sein sollte und der Verwender trotzdem die Trigger-Taste betätigt,
erscheint auf dem Display „ ! keine SD-Karte". Wenn eine Speicherung auf der SD-Karte erfolgreich
gewesen sein sollte, zeigt das Gerät Ihnen „Speichern" an.
4.4.6

Einstellungen

Am Gerät selber können verschiedenste Einstellungen vorgenommen werden. Um in das Menü zu
gelangen, drücken Sie bitte die Funktionstaste links oben, die sich direkt unter dem LCD befindet.
Danach öffnet sich das Menü und Sie können durch Drücken der Tasten „+" bzw. „-" entscheiden, welche
Einstellungen Sie verändern möchten. Durch erneutes Drücken der Funktionstaste, wählen Sie den
entsprechenden Einstellungsbereich aus und können in den Untermenüs genauso verfahren, wie im
Hauptmenü. Folgende Untermenüs stehen Ihnen zur Verfügung:
4.4.6.1 Gesamtan.
Hierbei zeigt das Display lediglich das Bild, die Farbskala, den Emissionsgrad, das Fadenkreuz, sowie
den Batteriestand an. Wenn an der Stelle des Fadenkreuzes eine Messung durchgeführt werden soll,
geht dies durch Betätigung des Triggers. Daraufhin wird die an der entsprechenden Stelle gemessene
Temperatur ebenfalls angezeigt. Diese bleibt ebenfalls auf dem LCD angezeigt, bis eine neue Messung
mittels des Triggers ausgelöst wird. Durch erneutes Drücken der linken Funktionstaste zeigt das Gerät
wieder alle Informationen auf dem Display an.
4.4.6.2 Temp. Analyze
Bei der Temperaturanalyse können Sie die verschiedenen Messfunktionen auswählen. Dabei besteht die
Möglichkeit, die Funktionen „Punkt" (Standard), „Bereich Max." „Bereich Min.", „über" und „unter"
auszuwählen. Bei der Punktmessung messen Sie den entsprechenden Punkt, der durch das Fadenkreuz
angezeigt wird. Bei der Funktion „Bereich Max." wird auf dem Display ein Bereich in Form eines Quadrats
angezeigt. Innerhalb des Quadrats erscheint nun das Fadenkreuz und springt zur entsprechend
wärmsten Stelle innerhalb des Quadrats. Die gleiche Funktionsweise gilt bei der Messfunktion „Bereich
Min.". Nur wird hierbei durch das Fadenkreuz der kälteste Punkt im Bild angezeigt. Bei den Funktionen
„über" und „unter" handelt es sich um Grenzwertmessungen. Dabei kann der Messwert vom Benutzer
eingestellt werden. Falls die „über"-Funktion ausgewählt wurde, wird der Bereich über der gewählten
Temperatur grün angezeigt. Bei der „unter"-Funktion ist das Gegenteil der Fall. Falls die Kamera Objekte
erkennen sollte, deren Temperatur unter dem eingestellten Wert liegt, werden diese Objekte rot
angezeigt.
BETRIEBSANLEITUNG
8

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