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Garantiebedingungen - AEG Electrolux A 75100GA3 Gebrauchsanleitung

Gefrierschrank
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  • DEUTSCH, seite 22
Sehr geehrte Kunden!
Wir, die Electrolux Hausgeräte GmbH, beglückwünschen Sie zum Erwerb eines Gerätes aus dem Electrolux Konzern. Für
dieses Gerät räumen wir Ihnen, gemäß den nachstehenden Bedingungen, eine besondere Garantie ein, die Ihnen also
zusätzliche Rechte gewährt.
1.Die Garantie beginnt mit dem Tag an dem das Gerät gekauft wurde und erstreckt sich über einen Zeitraum von 24
Monaten. Wir empfehlen daher, den Kaufbeleg unbedingt aufzubewahren.
2.Die Garantie umfaßt Mängel am Gerät, die nachweislich auf einen Material- und / oder Herstellungsfehler beruhen,
wenn sie uns innerhalb von 14 Tagen nach dem Auftreten angezeigt werden. Nicht unter diese Garantie fallen Schäden
oder Mängel, die durch nicht vorschriftsgemäße Handhabung des Gerätes, durch Nichtbeachtung der Einbauvorschriften
und Gebrauchsanweisungen und durch Reparaturen oder Eingriffe, die von Personen vorgenommen wurden, die hierzu
von uns nicht ermächtigt sind, verursacht wurden. Werden unsere Geräte mit Ersatzteilen oder Zubehörteilen versehen,
die keine Originalteile sind und wurde dadurch ein Defekt verursacht, ist dieser ebenfalls nicht durch die Garantie
gedeckt.
3.Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen.
Die zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Weg-, Arbeits- und Materialkosten werden
von uns getragen. Ab dem siebten Monat der Garantiezeit übernehmen wir nur die Arbeits- und Materialkosten. Über
diese Nachbesserung hinausgehende Ansprüche werden durch diese Garantie nicht eingeräumt. Nachbesserungsarbeiten
werden, soweit möglich, am Aufstellungsort, sonst in unseren Kundendienstwerkstätten, durchgeführt. Ersetzte Teile
gehen in unser Eigentum über. Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- bzw. Lieferdatum vorzulegen.
4.Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für ausgewechselte Teile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
5.Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind
- soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist - ausgeschlossen.
6.Durch diese Garantie wird der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegen den Händler, bei dem er das Gerät gekauft
hat, weder eingeschränkt noch aufgehoben.
Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Gerät und erlauben uns, sie darauf aufmerksam zu machen, daß Ihnen
auch nach Ablauf der Garantie unser Werkskundendienst und unsere Servicepartner gerne mit Rat und Tat zur Verfügung
stehen.
Electrolux Hausgeräte GmbH
ELECTROLUX HAUSGERÄTE GMBH
ADRESSE
HERZIGGASSE 9
A-1230 WIEN

Garantiebedingungen

VERTRIEB TELEFON
(01) 866 40-200
VERTRIEB TELEFAX
(01) 866 40-250
KUNDENDIENST TELEFON
(01) 866 40-333
KUNDENDIENST TELEFAX
(01) 866 40-300
DE
WIEN FN 98903 x
DVR: 0595411
ARA LIZENZ NR. 2702
UID: ATU 14758207
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